26. April 2017

Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nach §46 BBesG (alt!)

Nach Auskunft des Ministeriums für Inneres und Sport wird darauf hingewiesen, dass bei Betroffenen, die die Voraussetzungen der bis 2012 gültigen Übergangsregelungen zum Besoldungsgesetz (§46 Abs. 1) erfüllt hatten, die jeweiligen Ansprüche von Amts wegen überprüft werden.

 

Zustehende Beträge werden voraussichtlich dann ab Sommer 2017 ausgezahlt.