Kronzeugenregelung: wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des (internationalen) Terrorismus und Organisierter Kriminalität

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die am 16.05.2007 vom Bundeskabinett verabschiedete (Neu-)Regelung der so genannten Kronzeugenregelung.

 

Das Fehlen der Ende 1999 ausgelaufenen Regelung hat die wirksame Bekämpfung des (internationalen) Terrorismus und der Organisierten Kriminalität in unerträglichem Maße erschwert. Es wurde höchste Zeit, dass sich der Staat nicht länger selbst daran hindert, schwerste Straftaten aufzuklären.

 

Als sinnvoll erachtet die DPolG, dass nunmehr auch über bestimmte Deliktsbereiche hinaus die Möglichkeit eröffnet werden soll, von Strafe abzusehen oder ein Verfahren einzustellen, etwa wenn einem Aussagewilligen nicht die gleiche Tat vorgeworfen wird wie dem Hauptverdächtigen. Aus polizeilicher Sicht wird damit ein größerer und praktikablerer Anreiz für kooperationsbereite Täter geschaffen, an der Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat mitzuwirken.

 

Nach Auffassung der DPolG sind konspirative Strukturen für den (internationalen) Terrorismus und die Organisierte Kriminalität typisch. Selbst erfahrene Ermittler können häufig nicht in deren Kernbereich eindringen. Solche Strukturen können nur aufgebrochen und nachhaltig zerstört werden, wenn die Mitarbeit aussagewilliger Personen aus deren Kreis honoriert wird.

 

Daher hatte sich die DPolG in der Vergangenheit wiederholt für die (Wieder-)Einführung der Kronzeugenregelung eingesetzt.

 

Abgesehen von Zeugenschutzprogrammen kommt nach Einschätzung der DPolG durch die Neuregelung auf die zuständigen Behörden eine vermehrte Ermittlungstätigkeit zu, die zwar grundsätzlich zu begrüßen ist, von der Politik aber auch eine Neubewertung des erforderlichen Personalansatzes bei der Polizei abverlangt.