Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Entschließung des Bundeshauptvorstandes: Keine Chance dem Terror - Innovationen für mehr Sicherheit - Informationsaustausch statt Panzer (29.04.2004)

 

Die Terroranschläge in den USA haben ihre sicherheitsrelevanten Auswirkungen auch in Deutschland und Europa, was überlegtes politisches Handeln erfordert. Die DPolG begrüßt und unterstützt deshalb die in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung und der IMK beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Bedrohung ebenso wie die Novellierung des Vereinsgesetzes zur besseren Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus. Dessen ungeachtet hat die DPolG dem Bundesinnenminister einen Maßnahmekatalog unterbreitet, der ergänzend bzw. zusätzlich politisch aufgegriffen und vollzogen werden muss:

 

Stärkung der Nachrichtendienste

Die insbesondere seit dem Ende der Ost-West-Konfrontation politisch gewollte und vollzogene personelle Ausdünnung der Nachrichtendienste war – Fachleute haben immer davor gewarnt – sicherheitspolitisch falsch. Es kommt angesichts der voraussichtlich langfristigen terroristischen Bedrohung entscheidend darauf an, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz personell wieder in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen bestmöglich gerecht zu werden. Gleiches gilt selbstverständlich für die entsprechenden Sicherheitsbehörden in den Ländern. Die Zusammenarbeit dieser Sicherheitsbehörden untereinander und insbesondere mit der Polizei muss intensiviert, die jeweiligen Erkenntnisse dürfen nicht durch übertriebene datenschutzrechtliche Bestimmungen und deren manchmal grotesken Auslegungen lahm gelegt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier im Datenaustausch ausländische Mitbürger betreffend.

 

Personelle Aufstockung des BGS und Modernisierung der Sachausstattung

Die sicherheitspolitische Lage bringt gerade für geschlossene Verbände in großem Ausmaß neue Aufgaben. Diese Aufgaben bedingen zusätzliches Personal, das mit moderner Technik und funktionstüchtigem Gerät ausgestattet sein muss. Als besonders dringlich nennen wir in diesem Zusammenhang die Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems. Auf dem Personalsektor wiederholen wir unsere Forderung nach kurzfristiger Einstellung von mindestens 2000 Dienstanfängern beim BGS.

 

Personenkontrollen auf den Flughäfen durch den BGS

Privatisierungen im Bereich der Inneren Sicherheit waren und sind sicherheitspolitisch ein Irrweg. Dies gilt auch für die Übertragung der Personenkontrollen auf Flughäfen. Fluggastkontrollen müssen wieder in den Hoheitsbereich des Staates, nämlich auf Beschäftigte des Bundesgrenzschutzes zurück verlagert werden. Im Interesse der Flugsicherheit genügt es nicht, künftig verstärkt persönliche Sicherheitsüberprüfungen der Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen vorzunehmen. Die Einstellungspraxis und die Personalpolitik dieser betriebswirtschaftlich gewinnorientierten Unternehmen wird auch künftig eine kontraproduktive Personalfluktuation nicht verhindern können. Sicherheit und Gewinnmaxime schließen sich gegenseitig aus. Die DPolG befürwortet darüber hinaus eine Flugbegleitung durch speziell ausgebildete BGS-Beamte (Flugsicherheitsbegleiter) an Bord deutscher Flugzeuge, um die Sicherheit der Fluggäste wirksam zu verbessern. Deren Einsatz kann erfolg versprechend nur unter folgenden Voraussetzungen sein:

 

  1. Den Polizeibeamten des Bundes muss die volle Handlungsfreiheit für polizeiliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an Bord übertragen werden.
  2. Der Einsatz findet bewaffnet statt.
  3. Die Anwendung des „finalen Rettungsschusses“ als letztes Mittel muss rechtlich abgesichert sein.

 

Aufstockung der Bundeszuschüsse an die Bereitschaftspolizeien der Länder

Nicht nur die gegenwärtige Sicherheitslage, auch die Erfahrungen aus Großeinsätzen der letzten Jahre haben den Beweis erbracht, dass die Personalstärken der Bereitschaftspolizeien der Länder wieder auf früheren Standart gebracht werden müssen. Dies ist erforderlich, um erfahrene, auf einander abgestimmte Einheiten nicht durch ad hoc zusammengewürfelte Einzeldienstbeamte ersetzen zu müssen. Diese Personalausstattung ist zwar Aufgabe der Länder. Die dem Bund obliegende Sachausstattung liegt seit langem im Argen. Sie muss bei der derzeitigen Sicherheitslage unverzüglich "nachgerüstet" werden. Wir halten zu diesem Zweck die Bereitstellung von 50 Millionen DM/Jahr für unverzichtbar.

 

Einsatz der Bundeswehr

Die Anwendung des Art. 80a GG hält die DPolG zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht gegeben. Wir haben in Deutschland weder einen Verteidigungsfall noch hat der Deutsche Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt. Wir lehnen deshalb den Einsatz der Bundeswehr im Bereich der Inneren Sicherheit schon aus Verfassungsgründen vom Grundsatz her ab. Fehlende Polizeikräfte lassen sich nicht durch den Einsatz von Soldaten ersetzen. Dies gilt nicht für den Einsatz der Bundeswehr zur Bewachung militärischer Einrichtungen, zur Überwachung des Luftraums, zur Abwehr von ABC-Anschlägen sowie zur Unterstützung im Rahmen einer Amtshilfe.

 

Wiedereinführung der sog. Rasterfahndung

Die vom Bundeskriminalamt zu Zeiten des RAF-Terrorismus eingeführte und angewandte Rasterfahndung hat sich seinerzeit bewährt. Dieses Instrumentarium eines technischen Datenabgleichs bestimmter Personengruppen ist nach unserer Überzeugung ein geeignetes Mittel im Kampf gegen internationalen Terrorismus.

 

Optische Beweissicherung

Die im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bislang nicht zugelassene optische Beweissicherung würde im Kampf gegen Terrorismus andere Maßnahmen wie z. B. die Rasterfahndung wirkungsvoll ergänzen. Wir schlagen deshalb vor, diese technische Möglichkeit auf die Terroristenbekämpfung anzuwenden.

 

Sonstige Maßnahmen

Wir plädieren für die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, erinnern an unsere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erhobene Forderung nach Beweislastumkehr bei Geldwäscheverdacht und mahnen eine überfällige Intensivierung und Harmonisierung einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden an.