Kontakt zu unserer Rechtsschutzbeauftragten

Wendet euch in Rechtsschutzsachen bitte an

rechtsschutz(at)dpolg-saar.de

Insbesondere bei Fristsachen (z.B. Bescheid mit Widerspruchsbelehrung, Bußgeldbescheide) wendet euch so früh wie möglich an uns, damit eine Befassung mit Ihrer Rechtssache noch möglich ist und eine bestmögliche Beratung erfolgen kann.

Rechtsschutz

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über Ihren Landes-/Fachverband beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Kontaktaufnahme mit dem Landesverband

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt über die o. g. E-Mail-Adresse an unsere Rechtsschutzbeauftragte (rechtsschutz(at)dpolg-saar.de) und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Sie vermittelt Ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.

Sie erhalten auch einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Gleichzeitig bittet Sie der Landesverband um eine kurze schriftliche Stellungnahme hinsichtlich ihres Rechtsschutzbegehrens. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens des Landesverbandes entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesverbandes erforderlich ist – über den Landesverband Saarland an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit dem Landesverband auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

Weitere Informationen über den DBB