29. Juni 2018

Amtsangemessene Alimentation

Nach der erfolgreichen Klage eines Kollegen unserer Steuergewerkschaft im DBB Saar vorm OVG Saarlouis wird es zu einer Entscheidung in der Sache vor dem Bundesverfassungsgericht kommen. Dies kann jedoch auch Konsequenzen für die gesamte Besoldung im Saarland haben.

Die vom Kollegen beklagte zu geringe Besoldung in der A11 könnte auf Grund des sog. Abstandsgebots innerhalb der Besoldungsordnung zu einer generellen Anpassung der ganzen Besoldungstabelle führen.

Bereits 2017 forderte der DBB Saar die Landesregierung auf, auf Grund einer BVerfG Entscheidung zur Besoldung in Sachsen bis 2016, die Besoldungsanpassungen im Saarland (zeitversetzt und gestaffelt) zu korrigieren.

Da nunmehr eine amtsangemessene Alimentation gefährdet sein kann, macht ein Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung sicher Sinn. Der DBB lässt aktuell eine entsprechende juristische Prüfung durchführen. Wir werden hierzu berichten und dann ein Widerspruchs Schreiben allen Mitgliedern anbieten. 

Da zur Einreichung des Widerspruchs das gesamte Haushaltsjahr möglich ist, besteht akut noch kein Handlungsbedarf (auch wenn andere hier vermeintliche Zeitnot vorgeben). 

Gründlichkeit vor Schnelligkeit....