10. September 2019

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2019

Das Haushaltsjahr 2019 neigt sich langsam dem Ende entgegen und beim Thema "Alimentation" gibt es noch keine Bewegung. Daher empfehlen wir zusammen mit dem DBB auch für das laufende Jahr einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.

Das neunte Jahr in Folge wird der Beamtenbereich im Saarland durch eine zeitliche Verschiebung schlechter gestellt. Die Anfang 2019 ausgehandelte Lohnsteigerung ist zeitlich erneut hinter den Erwartungen geblieben. Der Abstand zu den übrigen Bundesländern ist kaum verändert und weiter zu groß (wie wir finden). Daher bleibt es weiter abzuwarten wie die rechtliche Würdigung der saarländischen Alimentation ausfällt. Da dies scheinbar noch über die Jahresgrenze dauert, empfehlen wir zusammen mit unserem Dachverband dem DBB Saar die Beantragung einer amtsangemessen Alimentation auch für das laufende Jahr.

Hinweise:

Rechtswahrung
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung und einer möglichen Rechtswahrung empfiehlt der dbb den
Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängern wie bereits im Haushaltsjahr 2018 auch im
Haushaltsjahr 2019 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation beim Dienstherrn zu stellen.
Hierzu stellt der dbb beiliegenden Musterantrag zur Verfügung.
Nach Rücksprache mit der Zentralen Besoldungsstelle (ZBS) soll den Antragsstellern die im Antrag
für das Haushaltsjahr 2018 geforderte schriftliche Bestätigung über das Ruhen des Antrages bis zur
endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Verzicht auf die Einrede der
Verjährung noch in 2019 umgesetzt werden.
Sollte das Bundesverfassungsgericht zum Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 17. Mai
2018 in 2020 noch zu keinem Urteil kommen, wird der dbb saar auch für das Haushaltsjahr 2020
einen Musterantrag zur Verfügung stellen.

 

Hinweis: Wegen besserer Erfassung der Anträge bei der ZBS bitte Formular nicht handschriftlich, sondern im PC bearbeiten und ausdrucken!