22. Dezember 2025

Pressemitteilung 35/25

BSJ, DPolG und DJG sprechen sich für eigene Abschiebehaftanstalt im Saarland aus

Der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter (BSJ), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland und die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), Landesverband Saarland, sprechen sich gemeinsam für die Einrichtung einer eigenen Abschiebehaftanstalt im Saarland aus. Als geeigneten Standort sehen die drei Gewerkschaften die bisherige Jugendarrestanstalt in Lebach.

Mit Blick auf die öffentlichen Diskussionen und Presseverlautbarungen der vergangenen Tage und Wochen stellen die Gewerkschaften klar, dass sie bislang in keinerlei konkrete Planungen eingebunden waren. Gleichwohl gebe es aus ihrer Sicht zahlreiche sachliche und organisatorische Gründe, die eindeutig für eine Abschiebehaftanstalt am Standort Lebach sprechen.

„Die Jugendarrestanstalt in Lebach wird zum 30.04.2026 geschlossen. Sollte der notwendige Umbau wirtschaftlich vertretbar sein, stellt der Standort eine sinnvolle und praktikable Alternative zu den bislang genutzten Haftplätzen außerhalb des Saarlandes dar“, erklärt Sascha Klein, Landesvorsitzender des BSJ.

Klein betont zugleich: „Die Zuständigkeit für die Abschiebungshaft liegt im Saarland beim Innenministerium – und dort muss sie auch bleiben. Der saarländische Justizvollzug arbeitet seit Jahren an der Belastungsgrenze. Eine zusätzliche dauerhafte Zuständigkeit würde das System überfordern.“

Gleichzeitig verweist der BSJ auf die besondere Bedeutung des Standorts Lebach für die dort Beschäftigten: „Den Kolleginnen und Kollegen im Jugendarrest liegt der Standort sehr am Herzen. Die für den Start notwendige personelle Erstausstattung könnte übergangsweise aus dem Justizvollzug gestellt werden, sofern dadurch dem Justizvollzug keine Nachteile entstehen.“

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland unterstützt die Einrichtung einer saarländischen Abschiebehaftanstalt ausdrücklich. Landesvorsitzender Markus Sehn hebt die erheblichen organisatorischen Vorteile für die Polizei hervor: „Derzeit sind Polizeikräfte regelmäßig mit zeit- und personalintensiven Transporten zu Abschiebehaftanstalten in Ingelheim und Darmstadt gebunden. Eine Einrichtung im Saarland würde erhebliche Arbeitszeit einsparen und zugleich finanzielle Mittel schonen.“

Zugleich macht Sehn deutlich: „Die saarländische Polizei arbeitet ebenfalls an ihrer Belastungsgrenze. Die Personalisierung der Anstalt kann nur dann gelingen, wenn die personelle Erstausstattung der Abschiebehaftanstalt zunächst durch die Justiz gestellt wird. Hier muss klar geregelt werden, wo im Innenministerium diese Haftanstalt verortet werden soll. Es muss eine nachhaltige, rechtsstaatliche und für die Beschäftigten tragfähige Lösung erreicht werden.“

Die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), Landesverband Saarland, unterstützt das Vorhaben ebenfalls. DJG-Landesvorsitzender Biegel verweist insbesondere auf die justiziellen Vorteile einer Standortlösung in Lebach: „Die Gerichtsstrukturreform 2018 hat zu einer Bündelung von Zuständigkeiten bei kleineren Amtsgerichten geführt, um fachliche Expertise zu stärken. Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, dem dem Haftstandort Lebach unmittelbar angeschlossenen Amtsgericht Lebach die landesweite Zuständigkeit für Abschiebehaftsachen zu übertragen. Dies wäre sachgerecht und würde zugleich den Gerichtsstandort Lebach nachhaltig stärken.“

Fazit

BSJ, DPolG und DJG sind sich einig, dass die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt am Standort Lebach eine sachlich sinnvolle, organisatorisch effiziente und landespolitisch verantwortungsvolle Lösung darstellen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass klare Zuständigkeiten eingehalten werden und weder Justizvollzug noch Polizei strukturell zusätzlich überlastet werden.

Zugleich betonen die drei Gewerkschaften ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um einen politischen Schnellschuss handeln darf. Die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt muss auf der Grundlage eines tragfähigen, ressortübergreifenden Konzepts erfolgen, das bauliche, personelle, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Nur so kann eine dauerhaft funktionsfähige und rechtsstaatlich saubere Lösung für das Saarland geschaffen werden.