„Härtere Strafen sind richtig – sie müssen auch in der Praxis ankommen“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland begrüßt grundsätzlich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Strafrahmen bei Angriffen auf Einsatzkräfte erneut zu verschärfen. Wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungs- oder andere Einsatzkräfte tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden.
„Wer diejenigen angreift, die andere Menschen schützen, retten oder ihnen in Notsituationen helfen, muss mit einer spürbaren Reaktion des Rechtsstaates rechnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung den strafrechtlichen Schutz erneut verstärken will“, erklärt Patrick Gensheimer, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Saarland.
Aus Sicht der DPolG darf die Debatte allerdings nicht beim gesetzlichen Strafrahmen enden. In der Praxis müsse auch betrachtet werden, welche Auswirkungen eine erhebliche Beeinflussung durch Alkohol oder andere berauschende Substanzen auf die strafrechtliche Bewertung und das konkrete Strafmaß haben kann.
„Es kann nicht sein, dass Täter fit genug sind, Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute zu verletzen, das Strafmaß am Ende aber wegen beispielsweise alkoholischer Beeinflussung nicht ausgeschöpft wird. Das ist kein Problem der Gerichte, sondern des Gesetzgebers, der die Rahmenbedingungen ändern könnte“, so Gensheimer.
Die DPolG Saarland fordert deshalb, die gesetzlichen Regelungen für Fälle selbst herbeigeführter Intoxikation kritisch zu überprüfen. Gerichte müssten auf Grundlage der geltenden Gesetze entscheiden. Wenn die Politik einen besonders konsequenten Schutz von Einsatzkräften wolle, müsse sie daher auch die gesetzlichen Voraussetzungen so ausgestalten, dass eine selbst herbeigeführte erhebliche Intoxikation bei einem anschließenden Angriff nicht zu einem unangemessenen Vorteil für den Täter führe.
Ein zweiter entscheidender Punkt ist für die DPolG die Dauer der Strafverfahren. Zwischen Tat und gerichtlicher Konsequenz dürften nicht unnötig lange Zeiträume liegen. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten personell so ausgestattet werden, dass Verfahren zügig bearbeitet und zum Abschluss gebracht werden können.
„Härtere Strafrahmen auf dem Papier sind ein wichtiges Signal. Genauso wichtig ist aber ein handlungsfähiger Rechtsstaat, der Verfahren schnell zum Abschluss bringt. Die Strafe muss der Tat möglichst zeitnah folgen. Dafür brauchen Staatsanwaltschaften und Gerichte die notwendige personelle Ausstattung“, betont Gensheimer.
Die DPolG Saarland begrüßt zugleich, dass der Gesetzentwurf den besonderen strafrechtlichen Schutz auf weitere Berufsgruppen ausweiten soll, darunter Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal, Zugbegleiter sowie Beschäftigte gemeinschaftswichtiger Unternehmen. Wer für das Funktionieren des Gemeinwesens Verantwortung übernimmt und im Dienst für andere zum Ziel von Gewalt wird, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können.
Gensheimer abschließend: „Meine Kolleginnen und Kollegen der Blaulichtfamilie halten jeden Tag den Kopf für unsere Gesellschaft hin. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte gehen dorthin, wo andere Hilfe benötigen und Situationen gefährlich werden können. Sie verdienen zumindest den bestmöglichen Schutz des Staates. Die erneute Verschärfung ist deshalb ein richtiger Schritt – jetzt muss dieser Schutz auch in der Praxis ankommen.“
Der Landesvorstand