26. Juni 2025

Pressemitteilung 16/25

DPolG Saarland fordert Akzeptanz sichtbarer Tätowierungen im Polizeidienst – Für eine moderne und vielfältige Polizei

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes eingebracht, der heute Thema im Innenausschuss ist und zu dem die Deutsche Polizeigewerkschaft Saarland (DPolG) Stellung nehmen wird. Unter anderem soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Einschränkungen oder die Untersagung bestimmter Merkmale des Erscheinungsbildes durch Landesrecht zu schaffen.

Die DPolG Saarland spricht sich in diesem Zusammenhang deutlich für die Akzeptanz von sichtbaren Tätowierungen im Polizeidienst aus und fordert eine entsprechende Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften.

„Tätowierungen sind längst Bestandteil der gesellschaftlichen Normalität. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Beamtinnen und Beamte deswegen in ihrer beruflichen Entfaltung zu beschränken“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der DPolG Saarland. Sichtbare Tattoos dürften nicht mit mangelnder Neutralität gleichgesetzt werden. Vielmehr sei es die Aufgabe des Dienstherrn, Vertrauen in die Professionalität und Objektivität seiner Beamtinnen und Beamten zu demonstrieren.

Die DPolG fordert ausdrücklich einen Abbau von Vorurteilen gegenüber tätowierten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und somit eine Änderung der Dienstbekleidungsvorschrift, deren derzeitige Fassung Tätowierungen im sichtbaren Bereich verbietet bzw. die Kolleginnen und Kollegen zum Abdecken solcher Tätowierungen verpflichtet. Die Dienstbekleidungsvorschrift sei im Übrigen grundlegend zu überarbeiten, da sie in vielen Bereichen völlig überaltert ist.

Die Akzeptanz sichtbarer Tätowierungen sei dabei nicht nur Ausdruck individueller Freiheit, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Modernisierung des Berufsbildes Polizei. Eine Polizei, die sich gesellschaftlichen Entwicklungen nicht verschließt, sondern Offenheit zeige, werde ihrem Anspruch besser gerecht, nicht nur neutral zu handeln, sondern auch gesellschaftlich repräsentativ aufzutreten. Tätowierungen könnten hier ein sichtbares Zeichen für gelebte Vielfalt innerhalb des Polizeidienstes sein.

Die DPolG betont, dass durch entsprechende Vorschriften selbstverständlich extremistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Motive ausgeschlossen bleiben müssen. „Wir fordern Offenheit und Vielfalt – für eine Polizei, die mit der Gesellschaft wächst“, so Sehn.