27. November 2019

DPolG unterstützt die Forderung zur Einführung eines Durchsetzungsgewahrsams

Die DPolG unterstützt den Innenminister ausdrücklich bei seinen Bemühungen das Durchsetzungsgewahrsam rechtlich einzuführen.

"Wir fordern seit längerem die Möglichkeit ein Durchsetzungsgewahrsam anzuwenden. Gerade in Zeiten steigender Gewalt gegen Einsatzkräfte und Polizei wird deutlich, dass es an einer entsprechenden Regelung bis dato noch fehlt. Um ein schnelles und effektives Handeln der Polizei zu gewährleisten und unnötige Gefahren für für alle Beteiligten zu minimieren oder zu vermeiden ist die Möglichkeit der Ingewahrsamnahme im Sinne des Durchsetzungsgewahrsams mehr als sinnvoll.“

 

Aktuell besteht nur die Möglichkeit Platzverweise durch Zwangsgeld oder unmittelbaren Zwang durchzusetzen. Wenn keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung vor liegt, ist eine Ingewahrsamnahme aktuell sogar nicht möglich. 

 

Wir erleben sogar immer häufiger, dass Platzverweise die durch die Polizeikräfte erteilt werden, nur belächelt aber nicht befolgt werden. Mit der Möglichkeit der Anordnung eines Durchsetzungsgewahrsams müssen sich künftig sogenannte Störer zweimal überlegen, ob sie einen Platzverweis der Polizei folgen oder nicht.