Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland fordert angesichts zunehmender Hitzeperioden und steigender UV-Belastung konkrete Maßnahmen zum Schutz der Polizeibeschäftigten. Hierzu hat die DPolG ein Positionspapier an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sowie an die Behördenleitung der Landespolizeidirektion übermittelt.
Im Mittelpunkt der Forderungen stehen die dienstliche Bereitstellung von Sonnencreme für operativ eingesetzte Polizeibeschäftigte sowie die Einführung von Sonnenschutzbrillen mit UV-Schutz als persönliche Schutzausstattung.
Insbesondere Beschäftigte des Wach- und Streifendienstes, der Operativen Einheit (OpE) sowie der Bereitschaftspolizei sind regelmäßig über mehrere Stunden direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Aufgrund ihrer Einsatzaufträge besteht häufig keine Möglichkeit, schattige Bereiche aufzusuchen oder die Belastung durch Sonne und Hitze zu reduzieren.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Dienst bei jeder Witterung und häufig über viele Stunden hinweg unter freiem Himmel. UV-Strahlung ist ein wissenschaftlich belegtes Gesundheitsrisiko. Deshalb dürfen notwendige Schutzmaßnahmen nicht der privaten Vorsorge überlassen bleiben“, erklärt DPolG-Landesvorsitzender Markus Sehn.
Nach Auffassung der DPolG handelt es sich bei Sonnencreme und Sonnenschutzbrillen nicht um Komfortartikel, sondern um notwendige Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die gesundheitlichen Folgen langfristiger UV-Belastung reichen von Hautschäden bis hin zu Hautkrebserkrankungen. Gleichzeitig können Blendungen durch intensive Sonneneinstrahlung die Wahrnehmungsfähigkeit und damit auch die Einsatzsicherheit beeinträchtigen.
Die DPolG Saarland spricht sich daher für die Beschaffung hochwertiger Sonnenschutzbrillen mit UV-400-Schutz aus. Nach Möglichkeit sollten diese zusätzlich über eine ballistische Schutzwirkung verfügen, um den besonderen Anforderungen polizeilicher Einsatzlagen gerecht zu werden.
Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft die schrittweise Verbesserung des Hitzeschutzes in Dienstgebäuden sowie die Bereitstellung von Trinkwasser bei hohen Außentemperaturen.
„Sonnenschutz ist kein Luxus, sondern notwendiger Arbeitsschutz. Wer die Gesundheit und Einsatzfähigkeit der Beschäftigten dauerhaft erhalten will, muss ihnen die dafür erforderlichen Schutzmittel zur Verfügung stellen“, so Sehn weiter.
Die DPolG Saarland erwartet nun eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Verantwortlichen.