Die Studie wirft viele Fragen auf. Die Forderung der Linken nach einer zusätzlichen Behörde für Ermittlungen in solchen Fällen lehnen wir kategorisch ab.Polizei und Justiz haben eine klare Aufgabe.
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender und Sascha Alles, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, halten die Studie der Universität Bochum zu hierzulande mutmaßlich 12.000 Fällen ungerechtfertigter Polizeigewalt pro Jahr für nicht seriös. "Das scheint mir nicht seriös zu sein", sagte Wendt. "Bei dieser sogenannten Studie handelt es sich um offene Befragungen im Internet. Daran konnte sich jedermann beteiligen und behaupten Opfer rechtswidriger Polizeigewalt zu sein." Wendt stößt sich an der Interpretation der Zahlen.
Alles ergänzt, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass man sogar mehrfach an der Befragung teilnehmen konnte. Somit könnten einzelne Personen mehrfach in der Statistik auftauchen. Nach Auffassung von Alles ist das handwerklich nicht gut gemacht und verfälscht das Ergebnis.
Aus dieser Online-Befragung und ihrer Interpretation hat man dann den Schluss gezogen, dass sich die Fälle deutlich erhöht hätten und ist von einer fünfmal höheren Dunkelziffer ausgegangen", er rät daher zur genauen Prüfung der Qualität der erhobenen Daten.
Wendt erklärte, jeder könne behaupten, Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt geworden zu sein. "Ob die Anwendung von polizeilichen Zwangsmitteln rechtswidrige Polizeigewalt ist oder nicht, wird nicht an der Universität Bochum entschieden, sondern von einer unabhängigen Justiz."
„Die Forderung der Partei Die Linke vermittelt den Eindruck, dass die Polizei und die Justiz nicht rechtsstaatlich arbeiten“, so Sascha Alles Landesvorsitzender der DPolG. „Das ist keineswegs so und das kann ich so nicht stehen lassen, weil es ehrabschneidend und respektlos ist. Die Polizei hat gerade aus Erfahrungen der Vergangenheit, in der in Einzelfällen Beamte Fehlverhalten gezeigt haben, richtige Konsequenzen gezogen und u.a. durch die Verlagerung der Dienststelle Besondere Ermittlungen Korruption (BEK) an die Behördenleitung die notwendige Unabhängigkeit sichergestellt. Ermittlungen werden hier sowohl in Fällen gegen oder zum Nachteil von Beamten professionell bearbeitet. Dass Polizisten im Falle einer Beanzeigung auch eine Gegenanzeige machen dürfen ( wie im Übrigen jeder andere Bürger auch!) ist ihr gutes Recht und ist absolut indiskutabel. Auch Polizisten und Polizistinnen sind Bürger unseres Rechtsstaates. Das ist der Linken hoffentlich klar“.