09. Oktober 2024

Pressemitteilung 19/24

Polizeigewerkschaft kritisiert Urteil des Amtsgerichts: „Unverhältnismäßigkeit auf Kosten der Polizei“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft zeigt sich tief besorgt über das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 8. Oktober 2024, das einen Polizeibeamten wegen angeblicher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt hat. Währenddessen wurde das Verfahren gegen eine der betroffenen Personen, die selbst erheblich schwerwiegendere Beleidigungen gegen die Beamten ausgesprochen haben soll, aufgrund „geringer Schuld“ eingestellt.

DPolG-Chef Sehn: Dieses Urteil ist ein katastrophales Signal für meine Kolleginnen und Kollegen. Wie soll der Respekt gegenüber den Polizistinnen und Polizisten steigen, wenn Strafverfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden und gleichzeitig ein Polizist verurteilt wird?

„Dieses Urteil sendet ein völlig falsches Signal“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im Saarland. „Unsere Kolleginnen und Kollegen setzen sich täglich unter teils extrem schwierigen Bedingungen für den Schutz der Öffentlichkeit ein. Es ist inakzeptabel, dass sie in der Ausübung ihres Dienstes beleidigt und diffamiert werden, während die Verantwortlichen kaum Konsequenzen fürchten müssen.“

Die DPolG unterstreicht, dass Polizeibeamtinnen -beamte sich nicht nur durch ihre Einsätze großen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sehen, sondern auch vermehrt Zielscheibe von verbalen oder körperlichen Angriffen sind. Dass in diesem Fall ein Polizist wegen der mutmaßlichen Beschreibung einer Gruppe Frauen als “besoffener Hühnerhaufen” verurteilt wird, während er sich gleichzeitig die Beleidigung als “Arschloch” gefallen lassen soll, sei ein Schlag ins Gesicht aller Einsatzkräfte.

Ohne Frage entspricht die mutmaßlich gewählte Beschreibung des Auftretens der Bürgerinnen nicht dem behördlichen Wording und kann zweifellos den Grund für eine Sensibilisierung des Beamten durch Vorgesetzte darstellen. Hier aber den Vorsatz einer persönlichen Schmähung erkennen zu wollen, bedarf einer doch schon fehllaufenden Phantasie.

„Wir stehen schützend hinter unseren Kolleginnen und Kollegen. Sie verdienen Respekt und Rückhalt“, betont Markus Sehn. „Die DPolG fordert weiterhin eine konsequente Ahndung von Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und –beamte. Gleichzeitig muss endlich ein realistischer Blick darauf geworfen werden, unter welchen Belastungen und Anfeindungen diese ihr Amt ausüben müssen.”

Eure DPolG
Ehrlich – Authentisch – Kollegial