14. November 2018

+++Update+++

Erfüllungsübernahme kommt

Wie bereits am 18.09.18 berichtet wird die sog. "Erfüllungsübernahme" im Saarl. Beamtengesetz aufgenommen.

Der Landtag wird heute voraussichtlich dem Antrag zustimmen. Hierbei wird die Rückwirkungsfrist von zwei auf drei Jahre erhöht. Dieses Gesetz bietet künftig den Kollegen/-innen die Möglichkeit ihre Ansprüche besser durchzusetzen und das begrüßen wir sehr!

 

Einführung der Erfüllungsübernahme (§ 76 a
Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen) auch im Saarland. 

Bereits 2015 wurde u.a. in NRW ein entsprechender Vorstoß zur Einführung unternommen. Nun haben die Regierungsfraktionen im Landtag dieses Ansinnen aufgenommen und kommen einer langjährigen Forderung der Gewerkschaften und Kollegen/-innen entgegen. 

Sobald in einer richterlichen Entscheidung einem Kollegen/-in Schmerzensgeld zugestanden wird und der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, wird ab einer Höhe von 250 Euro der Dienstherr in die Lage versetzt, die entsprechende Forderung auszugleichen sofern die Beamten bei „pflichtgemäßer Ausübung des Dienstes oder im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung“ gehandelt haben. 

„Mittlerweile werden Polizisten/-innen wöchentlich mehrfach Opfer von gewalttätigen Übergriffen (Körperverletzungen). Wir begrüßen daher dieses Gesetz sehr, da es zur Wahrung von Ansprüchen der Kollegen/-innen dient und zumindest einen monetären Ausgleich für erlittenen Schaden bietet, der sonst oftmals ins Leere gelaufen ist“, so Sascha Alles.

Durch eine Änderung der Vorlage wird nunmehr auch sichergestellt, dass die Erhöhung der Rückwirkungsfrist von zwei auf drei Jahre bereits geschädigten Kollegen/-innen auch die Möglichkeit der Erfüllungsübernahme rückwirkend ermöglicht, nachdem der gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeldanspruch mangels Vollstreckbarkeit nicht durchgesetzt werden konnte.

Gute Entscheidung für die Polizisten/innen!

Wir danken den Initiatioren v.a. Frau Ruth Meyer, MdL für die Unterstützung