Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland begrüßt die Einführung von Doppelstreifen im kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Neunkirchen. Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft, auch die Einsatzkonzepte anderer Kommunen auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere bei der Landeshauptstadt Saarbrücken sieht die DPolG Handlungsbedarf.
„Wer im öffentlichen Raum für Ordnung sorgt, Regeln durchsetzt und Verstöße ahndet, darf mit den damit verbundenen Risiken nicht allein gelassen werden. Eigensicherung muss oberste Priorität haben – und Eigensicherung beginnt mit Doppelstreifen“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der DPolG Saarland.
Beschäftigte kommunaler Ordnungsdienste und der Verkehrsüberwachung sind regelmäßig mit Unverständnis, Aggressionen und persönlichen Anfeindungen konfrontiert. Aus einer vermeintlich alltäglichen Kontrolle kann schnell eine bedrohliche Situation entstehen. Die gemeinsame Durchführung von Streifengängen und Kontrollen durch zwei Beschäftigte ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Eigensicherung. Eine zweite Kraft kann Gefahrensituationen frühzeitig erkennen, Unterstützung leisten, Hilfe organisieren und im Ernstfall deeskalierend eingreifen.
Wie real diese Gefahr ist, zeigt auch ein Vorfall in Neunkirchen: Im März dieses Jahres wurde ein Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes während seiner Tätigkeit angegriffen und verletzt. „Der Angriff in Neunkirchen hat deutlich gemacht, wie schnell aus einer alltäglichen Kontrolle eine gefährliche Situation werden kann. Doppelstreifen sind deshalb kein Luxus, sondern ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Eigensicherung“, so Sehn.
Auch für die Rechtssicherheit ist die Doppelbesetzung von Bedeutung. Kommt es zu einem Übergriff, einer Bedrohung oder einer Auseinandersetzung, können zwei anwesende Beschäftigte den Sachverhalt unabhängig voneinander schildern. Dies kann die Aufklärung erleichtern und die Beweissituation für mögliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren verbessern.
Dass die Stadt Neunkirchen nun auf Doppelstreifen setzt, sei deshalb ein richtiger und begrüßenswerter Schritt. Aus Sicht der DPolG muss dies auch für andere Kommunen gelten. Insbesondere die Landeshauptstadt Saarbrücken sei gefordert, die Einführung standardisierter Doppelstreifen auch in der Verkehrsüberwachung ernsthaft zu prüfen und die Beschäftigten in die Bewertung der Gefährdungslage einzubeziehen.
„Der Schutz der Beschäftigten darf nicht davon abhängen, bei welcher Kommune sie beschäftigt sind oder ob ihre Tätigkeit auf den ersten Blick als besonders gefährlich gilt. Wer für Sicherheit und Ordnung sorgt, verdient selbst Schutz und Rückhalt“, betont Sehn.
Aus Sicht der DPolG Saarland braucht es neben geeigneten Einsatzkonzepten auch einheitliche Sicherheitsstandards bei der Ausstattung. Führungs- und Einsatzmittel wie Schutzwesten, geeignete Schutzhandschuhe oder Reizstoffsprühgeräte sollten den Beschäftigten kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienste nach einheitlichen Standards zur Verfügung stehen. „Wer vergleichbare Aufgaben wahrnimmt, muss auch vergleichbar geschützt werden. Sicherheit darf keine Frage der jeweiligen Kommune sein“, so Sehn abschließend.