22. September 2023

Positionspapier KOD

Ausschuss Kommunaler Ordnungsdienst

    In einer Welt voller Unsicherheiten und zunehmender Kriminalität ist die Sicherheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, sowie unserer Gesellschaft von höchs-ter Priorität.

    Nicht zuletzt wegen der unterpersonalisierten Vollzugspolizei und jährlich steigender PKS-Zahlen, ist aus Sicht der DPolG Saarland und ihrem Ausschuss Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) die Sicherheitslage im Saarland ohne zeitnahes Treffen von geeigneten Gegenmaßnahmen auf Dauer in Gefahr.

    Aus diesem Grund ist es notwendig, dass wir das Potenzial und die Möglichkeiten des Einheitssystems intelligent, wirtschaftlich und zielgetreu nutzen. Damit kann eine Verbesserung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung zwischen der Vollzugspolizei und den Polizeiverwaltungsbehörden erreicht werden.

    1.     Wichtigkeit der Ortspolizeibehörde

    Das Saarländische Polizeigesetz (SPolG) definiert in § 1 Begriff und Aufgaben eindeutig, dass die Gefahrenabwehr Aufgabe der Polizei und somit der Vollzugspolizei und der Polizeiverwaltungsbehörden ist.

    Aus diesem Grund ist es unabdingbar sich seines gesetzlichen Auftrages bewusst zu sein und über wirksame und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortspolizeibehörden, als allgemeine Polizeiverwaltungsbehörde, zu verfügen.

    Die Vorteile einer Ortpolizeibehörde sind zahlreich und unbestreitbar, es bleibt aber nicht aus, auch die Wichtigkeit einer angemessenen und professionellen polizeilichen Ausbildung zu betonen.

    Ein entscheidender Vorteil der Ortspolizeibehörde besteht darin, dass sie sich auf die spezifischen Bedürfnisse und Sicherheitsanforderungen ihrer Kommune konzentrieren und somit effektive Präventionsmaßnahmen treffen kann.

    Eine weitere Stärke der Ortpolizeibehörde liegt in ihrer Fähigkeit, enge Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Lokale Problemstellungen können frühzeitig als Schwerpunkte erkannt, zielgerichtet kontrolliert und damit effektiv behoben werden.

    Durch die ständige Präsenz in der Kommune können die Ortspolizeibehörden und ihr Personal eine gute Bindung zu den Menschen aufbauen und Vertrauen schaffen.

    Dies ist von entscheidender Bedeutung, da die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien und den Bürgerinnen und Bürgern eine der wichtigsten Grundlagen für eine effektive Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist.

    Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicher fühlen, wenn sie auf die Polizei zugehen, und sich auf eine professionelle und kompetente Unterstützung verlassen können.

    Insgesamt können die Vorteile gut ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortpolizeibehörden nicht ignorieren werden.

     

    2.     Erforderlichkeit guter Ausbildung

    Gleichzeitig dürfen wir aber nicht die Bedeutung einer angemessenen polizeilichen und verwaltungstechnischen Ausbildung unterschätzen.

    Nur wenn die ausführenden Kolleginnen und Kollegen in der Lage sind, ihre Aufgaben mit fachlicher und sozialer Kompetenz zu erfüllen, kann ihnen das dringend benötigte Vertrauen entgegengebracht und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger beim Thema Sicherheit gelindert werden.

    Die polizeiliche, sicherheitstechnische Ausbildung ist vor allem aus strategischer Sicht von großer Bedeutung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiverwaltungsbehörden müssen im Rahmen der Wahrung ihrer Aufgaben in der Lage sein, schnell und angemessen auf simple, wie auch komplexe oder kritische Situationen kompetent reagieren zu können.

    Die Ausbildung vermittelt ihnen das nötige Wissen, um Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und effektive, verhältnismäßige Maßnahmen zur Bewältigung dieser Situationen zu ergreifen.

    Zusätzlich fördert die Ausbildung die nötige Eigensicherung und Kooperationsfähigkeit, was mitunter für eine effektivere Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Polizeibehörden und mit anderen Sicherheitsbehörden von entscheidender Bedeutung ist.

     

    Um eine Steigerung dieser sozialen, als auch fachlichen Kompetenzen bewirken zu können, fordern wir eine landesweit einheitliche Aus- und Fortbildung, die im Vergleich zum aktuellen Stand intensiviert und ausgebaut wird.

    Insbesondere das Thema Eigensicherung ist in der aktuellen Ausbildung nicht existent. Mit der Einführung von Selbstverteidigung und der Vertiefung der Module zum Thema Kommunikation und Stressbewältigung können unsere Kolleginnen und Kollegen selbstbewusster auftreten und sich in Gefahrensituationen besser verteidigen.

    Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass Grundwissen im Bereich Staats- und Verfassungsrecht nicht ausreichend in den erforderlichen Lehrgängen vermittelt wird. Dies jedoch ist ausschlaggebend für das Handeln vor Ort insbesondere bei Eingriffsmaßnahmen.

    Demnach ist eine Überarbeitung und Neukonzipierung der erforderlichen Lehrgänge für den „Kommunalen Ordnungsdienst“ zielführend und längst überfällig.

     

    Langfristig muss es Ziel sein, dass der „Kommunale Ordnungsdienst“ ein Ausbildungsberuf wird. Erst damit kann man der Komplexität der Anforderungen im Alltag und den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger umfänglich gerecht werden.

     

    3.     Einheitliche Ausstattung

    Neben einer professionellen Ausbildung ist es unabdingbar die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde adäquat auszustatten. Eine zielgerichtete Ausstattung schützt und ist ein Zeichen der Wertschätzung und Professionalität.

    Das Vorhandensein entsprechender Ausstattung erfordert selbstredend eine entsprechende Ausbildung um die Führungs- und Einsatzmittel (FEM) sachgerecht einsetzen zu können.

    Nicht nur Angriffe auf Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte oder Rettungskräfte sind an der Tagesordnung, auch die Zahl entsprechender Vorkommnisse gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortpolizeibehörden ist steigend.

    Aus diesem Grund fordern wir die einheitliche Einführung folgender Schutzausrüstungen:

    ·       Schnittschutzhandschuhe

    ·       Schutzwesten

    ·       Digitalfunk

    ·       Reizstoffsprühgerät (z.B. JPX)

    ·       Einsatzmehrzweckstock ausziehbar EKA

    ·       Bodycams

    ·       Kameras in den Dienstfahrzeugen

    ·       Handfesseln

    ·       Gelblicht für die Einsatzfahrzeuge zur Absicherung von Gefahrenstellen

     

    Hierbei handelt es sich um Grundausstattungen, die dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen, aber auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen.

     

     

    4.     Landesweite Einheitlichkeit

    Wohlwissend, dass die kommunale Selbstverwaltung grundgesetzlich verankert ist, muss festgestellt werden, dass die Realität dazu führt, dass im Saarland ein bunter Flickenteppich in Bezug auf die Ortspolizeibehörden existiert. Nahezu alle 52 saarländischen Kommunen setzen ihre polizeilichen Aufgaben unterschiedlich um. Manche Kommunen statten ihren „Kommunalen Ordnungsdienst“, vorbildlich aus, verzahnen die Aufgaben eng mit der der Vollzugspolizei, andere hingegen verzichten gänzlich auf das Vorhalten entsprechender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Um diesen Flickenteppich zu bereinigen und die Kooperation mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu verbessern, wäre es wünschenswert und zielführend sich selbst einen landesweit einheitlichen Rahmen zu geben. Hierzu zählt neben der Aus- und Fortbildung, die Ausstattung mit FEM, der Aufgabenzuschnitt, die entsprechende Eingruppierung und eine landesweit einheitliche Namensgebung.

    Als Beispiel einer gutlaufenden Partnerschaft zwischen Vollzugspolizei und Ortspolizeibehörde können die Städte St. Ingbert und Homburg genannt werden. Dadurch ergibt sich eine konstante Entlastung für beide Parteien.

    Die Mittelstadt St. Ingbert z.B. legt großen Wert auf Prävention. Diese wird durch konstante Streifenfahrten der Ortspolizeibehörde durch das Einsatzgebiet gewährleistet. Es besteht ein BOS-Zusammenarbeitskanal mit der Vollzugspolizei, welcher für eine reibungslose und schnelle Kommunikation im Dienstverlauf unabdingbar ist. Die ausführenden Bediensteten der Ortspolizeibehörde St. Ingbert und Homburg sind mit Schutzwesten und Tierabwehrgerät zu Eigensicherungszwecken ausgerüstet und im Sinne des SPolG als Polizeiangehörige mit Wahrnehmung polizeilicher Maßnahmen deutlich zu erkennen.

    Die jeweiligen Ortspolizeibehörden und Dienststellen der Vollzugspolizei in St. Ingbert und Homburg leisten sich bereits jetzt gegenseitig konsequent und erfolgreich Amtshilfe. Die juristische Trennung der Zuständigkeit und Wahrnehmung dieser wird sehr geschätzt und umgesetzt. So wird gewährleistet, dass sich jede Behörde auf die für sie zuständigen, priorisierten Sachverhalte konzentriert und entlastet.

    Um eben diesen erfolgreichen Effekt auch landesweit zu erzielen, Akzeptanz und Vertrauen aus der Bevölkerung und Behörde zu gewinnen und zu halten, muss der Schwerpunkt auf die Vereinheitlichung der Ortspolizeibehörden und auf eine ausgeprägte Ausbildung bzw. Ausstattung gelegt werden.

     

    Unsere konkreten Forderungen lauten aus den voran genannten Gründen:

    -        Mehr und bessere Aus- und Fortbildung

    -        Bessere und landesweit einheitliche Ausstattung

    -        Landesweit einheitlich Namensgebung und Eingruppierung

    -        Etablierung eines Ausbildungsberufes KOD

     

     

    Wir setzen uns mit unserem Ausschuss KOD in der DPolG für die genannten Forderungen ein, um eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewirken, gleichzeitig die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und damit eine Professionalisierung des „Kommunalen Ordnungsdienstes“ zu bewirken.

    Wir sehen sowohl die Kommunen in der Verpflichtung in ihre Ortspolizeibehörde zu investieren und eine originären Aufgaben wahrzunehmen ohne direkt auf die Eilzuständigkeit der Vollzugspolizei zu verweisen. Gleichzeitig fordern wir mit Deutlichkeit mit Blick auf die finanziell gebeutelten Kommunen eine Unterstützung durch das Land.

     

    Sicherheit geht uns alle an und dieser Aufgabe darf sich niemand entziehen.

     

     

    Ausschuss KOD

    DPolG Landesverband Saarland