+++Absenkung der Eingangsbesoldung laut BVerfG verfassungswidrig - DPolG fordert sofortiges Ende im Saarland+++
Die DPolG Saarland begrüßt ausdrücklich das Urteil des BVerfG vom 16.10.2018 (2 BvL 2/17) in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung im Land Baden-Württemberg.
Auch im Saarland wird bei der Polizei im Eingangsamt A9 das Gehalt in den ersten beiden Dienstjahren um monatlich 110,00 Euro abgesenkt. Das nun vorliegende Urteil stellt jedoch klar, dass eine solche Maßnahme nur unter bestimmten Umständen möglich ist.
Es sagt, dass bei einer solchen Maßnahme ein schlüssiges und umfassendes Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorliegen muss, das im Sparvolumen „gleichheitsgerecht“ sein muss!
Das ist im Saarland nach unserer Ansicht nicht der Fall!
Denn es gelten z.B. unterschiedliche Regelungen für Beamte (§3b SBesG) und den Tarifbereich. Im Bereich der Lehrer wurde zum Beispiel aus gutem Grund eine Änderung herbeigeführt. Denn Nachwuchsprobleme haben es nötig gemacht.
„Die akutell schlechte Bewerberlage bei der Polizei hat sicher auch mit den vergleichbar schlechten Konditionen zu tun. Beamte im Saarland sind in allen Bereichen der Bezahlung auf den letzten Plätzen. Da sind diese Einschnitte natürlich nicht förderlich und schrecken unter Umständen sogar ab.“, so Sascha Alles, Landesvorsitzender.
Wir fordern die Landesregierung im Lichte dieses Urteils erneut auf, die Absenkung der Eingangsbesoldung sofort bei allen Betroffenen zu beenden!
Dies ist eine klare Ungleichbehandlung und die Gruppe der Beamtenanwärter wird hier deutlich schlechter gestellt.