Werden Sie Mitglied!

Sie sind Beamter/-in oder Beschäftigte/-r der Polizei des Saarlandes bzw. beim Kommunalen Ordnungsdienst im Saarland und wollen Mitglied in der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT Landesverband Saarland (DPolG Saar) werden?

Kein Problem! Schicken Sie einfach folgende Angaben an uns. Wir leiten alles Weitere für Sie in die Wege.

 

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Wenn ein Wechsel von einer anderen Gewerkschaft vorliegt, ist die Mitgliedschaft in der DPolG Saar bis zum Ende der dortigen Kündigungsfrist beitragsfrei!


Persönliche Daten
  • Frau
  • Herr
  • Divers

SEPA-Lastschriftmandat
  • Hiermit ermächtige ich die Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Saarland e.V. widerruflich, die von mir zu leistenden Beitragszahlungen vierteljährlich von meinem Konto einzuziehen. Gläubiger Ident: DE40ZZZ00000069477, Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer (wird zu Beginn der Mitgliedschaft mitgeteilt)

Kontoinhaber:


Mitgliederzeitschrift "Polizeispiegel"
  • Ja. Diese Zustimmung kann ich zu jeder Zeit widerrufen.
  • Nein
  • Ja. Diese Zustimmung kann ich zu jeder Zeit widerrufen.
  • Nein
Weiteres
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Mitteilung

Einverständniserklärungen

Möchte Sie sich durch die Kooperationspartner der DPolG Saar beraten lassen? Die Einwilligung zur Datenübermittlung kann natürlich jederzeit widerrufen werden.

  • Ja. Diese Zustimmung kann ich zu jeder Zeit widerrufen.
  • Nein
  • Ich habe die Datenschutzinformationen der DPolG Saar zur Kenntnis genommen. Ich weiß, dass Angaben in den nicht als Pflichtfeld (*) gekennzeichneten Feldern dieses Mitgliedsantrags freiwillig sind und ich mit der Eingabe jederzeit widerruflich in deren Verarbeitung einwillige.
  • Ich erkenne die Satzung der Deutschen Polizeigewerkschaft – Landesverband Saarland e.V. in der aktuellen Fassung an und möchte Mitglied werden. Ich bin damit einverstanden, dass ich den Geldwert der aufgrund der Neumitgliedschaft gewährten Vorteile (z.B. Werbe-/Eintrittsgeschenke, übernommene Lehrgangsgebühren und Beitragsfreistellungen) anteilsmäßig zurückzuerstatten habe, wenn die Mitgliedschaft vor Ablauf von 24 Monaten aus von mir zu vertretenden Gründen endet.
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