Landesvorstand

Der Landesvorstand ist u.a. zuständig für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Gewährung von Rechtsschutzanträgen. Er besteht aus dem Landesvorsitzenden, der 1. Stellvertreterin, zwei weiteren Stellvertretern, dem Landeschatzmeister sowie weiteren Mitgliedern.

Der Landesvorsitzende erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt die DPolG nach innen sowie nach außen.

Der Landesvorstand ist für die Dauer von vier Jahren gewählt.

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  • Sara Scherf
  • Sara Scherf

    Landesjugendleiterin (JuPo)