Landesvorstand / Landesvorsitzender

Der Landesvorstand ist u.a. zuständig für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Gewährung von Rechtsschutzanträgen. Er besteht aus dem Landesvorsitzenden, den Stellvertretern, dem Schatzmeister sowie weiteren Beisitzern/Mitgliedern.

Der Landesvorsitzende erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt die DPolG nach innen sowie nach außen.

Der Landesvorstand ist für die Dauer von vier Jahren gewählt.

 

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  • Sara Scherf
  • Sara Scherf

    Landesjugendleiterin (JuPo)