Mitgliedsbeitrag ab 01.12.2022

Auf Antrag kann der Beitrag bei nachgewiesener Teilzeitbeschäftigung entsprechend reduziert werden. Auskünfte erteilt die Landesgeschäftsstelle.

Alle Mitgiedsbeiträge werden quartalsweise eingezogen. Sollte sich die Kontoverbingung ändern, bitten wir um kurze Mitteilung.