Absenkung Eingangsbesoldung - Antrag für Geltendmachung von Ansprüchen im Saarland
Im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage und den Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 17. Mai 2018 zur saarländischen Besoldung an das BVerfG empfiehlt unsere Dachorganisation der dbb den betroffenen Beamtinnen und Beamten wie bereits im Haushaltsjahr 2018 zwecks möglicher Rechtswahrung auch im Haushaltsjahr 2019 einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Vorlage kann über unsere Geschäftsstelle bezogen werden.