26. Juli 2024

Pressemitteilung Nr. 13/24

Angriffe auf Einsatzkräfte konsequent bestrafen. DPolG fordert Fahrerlaubnisentzug bei Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland begrüßt den Vorstoß des Deutschen Beamtenbundes, Gewalttätern bei Attacken auf öffentlich Beschäftigte die Fahrerlaubnis zu entziehen. Angriffe auf Einsatzkräfte müssen konsequent und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten bestraft werden.

DPolG-Chef Sehn: Wir unterstützen die aktuelle Forderung des Deutschen Beamtenbundes, Gewalttätern bei Attacken auf öffentlich Beschäftigte die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Zahl der Angriffe steigt jährlich, viel zu oft werden Strafverfahren eingestellt oder der Strafrahmen nicht ausgeschöpft. Der Entzug der Fahrerlaubnis hätte eine neue abschreckende Wirkung für Gewalttäter und ist längst überfällig.

Seit Jahren sind steigende Fallzahlen im Deliktsbereich Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt zu verzeichnen. Alleine im  vergangenen Jahr wurden 495 Fälle im Saarland registriert, bei denen 1425 Personen Opfer dieser Straftaten wurden.

Nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft muss der Strafrahmen bei Angriffen auf Einsatzkräfte konsequent ausgeschöpft werden. Verfahrenseinstellungen, wie sie leider regelmäßig vorkommen, sind das völlig falsche Signal. Für eine effektive Maßnahme hält die DPolG jedoch auch die bereits jetzt schon bei begangenen Straftaten in Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges im Gesetz vorgesehene Option,
bei einer Verurteilung durch das Gericht die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Erweiterung dieser Möglichkeit bei der Strafdurchsetzung sollte in die Überlegungen des Gesetzgebers mit einbezogen werden.

„Fast 10 Widerstände und Angriffe auf Einsatzkräfte pro Woche ist eine erschreckende Zahl. Warme Worte helfen meinen Kolleginnen und Kollegen wenig, sie erwarten Rückendeckung und konsequentes Vorgehen gegen diejenigen, die uns und damit den Staat angreifen. Nach gegenwärtiger Rechtslage können die Gerichte die Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität - wenn überhaupt - nur mit hohem Begründungsaufwand entziehen. Wer Aggressionsdelikte begeht, führt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Straßenverkehr so auf, das wissen Verkehrspsychologen
schon lange,“ so der Landesvorsitzende Markus Sehn.

Eure DPolG
Ehrlich – Authentisch – Kollegial