19. Juni 2020

Antidiskriminierungsgesetz in Berlin gilt nicht für Kräfte aus dem Saarland                 

DPolG zeigt sich zufrieden und erleichtert über die Zusage Berlins im Rahmen der Innenministerkonferenz

Das in Berlin in Kraft getretene „Antidiskriminierungsgesetz (LADG)“ ist aus unserer Sicht ein klares Misstrauensvotum gegen die Polizei. Wir haben Minister Bouillon daher gebeten, dies auch im Rahmen der Innenministerkonferenz in Erfurt deutlich zu machen.

Der Landesvorsitzende Sascha Alles dazu:

„Eine Amtshilfe von Kollegen/innen aus dem Saarland hätten wir unter den aktuellen Bedingungen ansonsten abgelehnt.

Gerade jetzt gilt es, die Arbeit der Polizei deutlich zu unterstützen und nicht Misstrauen und einen Generalverdacht gegen unsere Kollegen/innen zu richten. Das ist der falsche Weg. Wir sind nun froh und erleichtert, dass unser Minister zusammen mit seinen Amtskollegen eine Klarstellung des Berliner Innensenators eingefordert und erhalten hat.

Gleichzeitig sind wir auch beruhigt, dass Minister Bouillon einem solchen Gesetz für das Saarland bereits eine Absage erteilt hat!

Es muss die Aufgabe von uns allen sein, Vertrauen zu erarbeiten und nicht mit Misstrauen zu beginnen. Die Polizei im Saarland und die bestehenden Kontrollinstanzen in der Justiz machen ihre Arbeit gut. Begründete Fälle werden konsequent verfolgt und am Ende juristisch geklärt. Das zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert.“