Coronalisten: Polizei darf nicht blind sein
Pressemitteilung der DPolG
Für uns ist klar: die Polizei wird nicht zu Unrecht auf Gästedaten zugreifen. Es muss nach unserer Auffassung einen dringenden Grund hierfür geben z.B. eine besondere Gefahr für Leib und Leben oder eine Straftat. Dabei dienen die Daten einer Erfassung im Restaurant als Möglichkeit u.U. Zeugen zu ermitteln oder gar Hinweise auf Täter, was die Polizei grundsätzlich immer versucht.
Dabei steht immer auch die Beachtung der Verhältnismäßigkeit für polizeiliches Handeln im Vordergrund. Auch muss die Polizei sich auf darauf einstellen, dass die Daten fehlerhaft oder unvollständig sind.
Es wäre sicher hilfreich, wenn der Verordnungsgeber an dieser Stelle Klarheit schafft.