14. März 2025

Info Nr. 2/25

Beförderungstermin 01. April 2025

Nach einer Vorlage des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport sind für den aktuellen Beförderungstermin

123 Beförderungen, davon 119 im Polizeibereich vorgesehen.

Die Zahl von 123 Beförderungen kann sich sehen lassen. Wir freuen uns, dass unsere Forderungen Wirkung zeigen. Insbesondere im Bereich in die A 11 und A 12 wird mit diesem Beförderungstermin ein positives Signal gesetzt und die viel zu langen Wartezeiten im Bereich der Funktionsstellen angegangen.
Auch die anstehenden Beförderungen für die übergeleiteten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der A 10 zur A 11, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der dringend auch in der nächsten Beurteilungsperiode fortgesetzt werden muss.

Dass so viele Kolleginnen und Kollegen mit einer Beurteilung in der Wertungsstufe 3 im Bereich der FH und den Übergeleiteten von der A 9 in die A 10 befördert werden können, ist sehr erfreulich. Jedoch muss hier insofern kritisiert werden, dass von dem bisherigen Prozedere abgewichen wurde und die Lehrgangsnote 2 nun einen Vorteil von mehr als einem Jahr bringt. Wir befürworten die Beförderung der Kolleginnen und Kollegen aus der P 33 ausdrücklich, hätten uns aber eine Beförderung im Bereich der P 32 mit Lehrgang 3 gewünscht.
Wir setzen uns vor allem mit Blick auf den kommenden Beförderungstermin und die danach anstehende Beurteilungsrunde dafür ein, dass es zukünftig eine einheitlichere Verfahrensweise gibt! Ein 3er-Lehrgang, darf 11 Jahre später kein Negativ-Kriterium sein!

Unsere Forderungen im Überblick:
  • Steigerung bei Beförderungen im Bereich der Funktionsstellen
  • Weitere Beförderungen für übergeleitete Kolleginnen und Kollegen
  • Verstetigung der Anzahl der jährlichen Beförderungen bei ca. 245
  • Transparente und verlässliche Beförderungssystematik
Wir gratulieren allen Kolleginnen und Kollegen, die befördert werden!