11. Februar 2016

Projekt „Body-Cam“

DPolG fordert Aufzeichnung von Bild und Ton sowie den Einsatz in Wohnungen

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Die Polizei steht im „Handyzeitalter“ täglich bei ihrer Arbeit im Fokus der Öffentlichkeit und wird somit auch oftmals (ungewollt) zum Mittelpunkt von Handyfotos und –videos. Das Thema Body-Cam scheint daher auch aktueller denn je. Gerade in den abgelaufenen Fastnachtseinsätzen wäre diese Kamera ein ideales präventives Einsatzmittel gewesen. Uns ist klar, dass man auch kritisch zu solch neuer Technik stehen kann. Vorbehalte und Ängste sind aus unserer Sicht jedoch nicht begründet.

 

Die Body-Cam soll abschrecken und zum Schutz der eingesetzten Kollegen/innen dienen. Hierbei zeigen die gemachten positiven Erfahrungen in Hessen (Abschlussbericht vom 01.10.2014) und auch aktuell in Rheinland-Pfalz, dass es wirkt.

Eine Kamera hemmt das polizeiliche Gegenüber. Daher ist es aus unserer Sicht ein gut geeignetes Mittel, unsere Kollegen/innen besser vor Übergriffen und Gewalt zu schützen. Natürlich sehen wir hier nur die Kombination aus Bild und Ton als sinnvoll und notwendig an. Denn Eskalationen entstehen in der Regel immer erst verbal und steigern sich dann schlimmstenfalls in körperliche Gewalt. Daher ist aus unserer Sicht gerade der Ton bei einer Aufzeichnung unentbehrlich zum Verständnis der nachfolgenden Geschehnisse und der dann u.U. notwendigen polizeilichen Maßnahmen. Darüber hinaus können auch noch retrograd z.B. Beschimpfungen aus einer Gruppe oder in einer Fremdsprache besser zugeordnet und auch als solche erkannt und strafrechtlich verfolgt werden. Wir erwarten auch weniger „Solidarisierungen“ von Unbeteiligten bei polizeilichen Maßnahmen gegen Personen. Nach den guten Erfahrungen möchte daher z.B. Hessen sein Polizeigesetz ändern, um auch die Tonaufzeichnung zu legitimieren (§ 14 Abs. 6 des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG)). Auch Hamburg hat ebenso bereits in einem Pilotprojekt den offenen Einsatz von technischen Mitteln zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen vorgesehen.

Wir würden hierbei auch das sog. Pre-Recording (Aufnahme bereits kurz vor Auslösen der Kamera) als prüfenswert erachten.

Den Einsatz der Body-Cam in Wohnungen z.B. beim klassischen Einsatzfall der sog. „Häuslichen Gewalt“ halten wir ebenso für absolut notwendig. Gerade hier sind die Polizeibeamten/innen erfahrungsgemäß nicht selten direkter Gewalt und kritischen Situationen ausgesetzt. Im Ernstfall zählt hier jede Minute und jedes Detail. Im Übrigen liegen in diesem Zusammenhang meist bereits Straftaten (wie z.B. Körperverletzungen) vor, die dann den Eingriff der Polizei nicht mehr  auf Basis des Saarländischen Polizeigesetzes, sondern der Strafprozessordnung ermöglichen. Somit kann das Filmmaterial dann auch als Beweismittel dienen. Durch das Vermeiden von Daueraufnahmen und die Möglichkeit des gezielten, situationsabhängigen Filmens mit der Body-Cam, ist aus unserer Sicht auch ein deutlich geringerer Grundrechtseingriff möglich.

Wir stehen dieser neuen Technik grundsätzlich positiv gegenüber, da wir uns mehr Schutz für unsere Kollegen/innen erhoffen. Natürlich sind wir auch insoweit kritisch, dass wir Wert darauf legen, dass der Einsatz der Kamera „freiwillig“ durch die Kollegen erfolgen soll und nicht als Arbeits-, Verhaltens- und Leistungskontrolle missbraucht wird!

Ø  Es darf nicht länger nur vom Schutz für unsere Kollegen/innen geredet werden, sondern man muss handeln!

 

Der Landesvorstand