Pressemitteilung 14/25
DPolG Saarland fordert volle Anrechnung der Elternzeit auf Probezeit – Familienfreundlichkeit darf nicht zum Nachteil werden
Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes eingebracht, der am Donnerstag Thema im Innenausschuss ist und zu dem die Deutsche Polizeigewerkschaft Saarland (DPolG) Stellung nehmen wird.
In diesem Zusammenhang wird die geplante Regelung zur Anrechnung von Elternzeit auf die Probezeit grundsätzlich begrüßt, jedoch wird die Gesetzesinitiative als nicht weitreichend genug angesehen. Die geplante Regelung sieht eine Anrechnung der Eltern- oder Pflegezeit von bis zu sechs Monaten auf die Probezeit vor (bislang keine Anrechnung). Gleichzeitig besteht bereits jetzt schon die Möglichkeit „aus besonderen dienstlichen Gründen“ die Probezeit von drei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren. Diese Möglichkeit muss standardmäßig für Kolleginnen und Kollegen gelten, die Elternzeit nehmen.
„In Zeiten fehlender Kinderbetreuungsplätze ist Elternzeit für viele Kolleginnen und Kollegen die einzige Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Es ist inakzeptabel, dass daraus ein Karrierehemmnis entsteht, das in den meisten Fällen leider Frauen betrifft“, betont Landesvorsitzender Markus Sehn. Die DPolG fordert deshalb eine Anpassung des § 21 Absatz 2 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) an die bundesgesetzliche Regelung: Elternzeit soll die Probezeit nicht unterbrechen, sofern die Mindestprobezeit von einem Jahr erbracht wurde.
Die derzeitige Formulierung birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung. „Wir wollen eine klare, gerechte Lösung für alle – insbesondere für junge Familien, die ihren Dienst mit großer Motivation leisten“, so Sehn weiter.