Gemeinsame Pressemitteilung des Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter und der Deutschen Polizeigewerkschaft Saarland - Pressemitteilung 27/25
Mehr Schutz für Polizei und Justizvollzugsbedienstete- Anpassung der Erfüllungsübernahme im Saarländischen Beamtengesetzt beschlossen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter (BSJ) haben sich erfolgreich für eine entscheidende Änderung der sogenannten Erfüllungsübernahme (§ 76a SBG) eingesetzt. Nach der heutigen zweiten Lesung im Saarländischen Landtag wurde einem Abänderungsantrag der CDU-Fraktion zugestimmt.
Hintergrund: Immer häufiger sind Täter aufgrund psychischer Erkrankungen oder Suchterkrankungen schuldunfähig und damit nicht zivilrechtlich haftbar. Gleichzeitig
weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 einen deutlichen Anstieg von Widerstandshandlungen und Angriffen auf Polizeibeamtinnen- und Beamte aus. Statistisch gesehen wird täglich mehr als ein Übergriff auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst registriert.
„Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen im Dienst Opfer von Gewalt werden, müssen sie sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr Verantwortung übernimmt auch dann, wenn die Täter nicht ermittelt werden oder schuldunfähig sind“, betonen DPolG und BSJ. „Es darf nicht sein, dass Bedienstete nach Gewalttaten auf Schmerzensgeldforderungen sitzen bleiben. Für uns ging es nicht um juristische Details, sondern um Sicherheit, Vertrauen und Wertschätzung.“
Mit der Anpassung der Erfüllungsübernahme wird eine zentrale Forderung der beiden Gewerkschaften umgesetzt. Dies ist ein starkes Zeichen der Unterstützung für Beamtinnen und Beamte im Saarland und zugleich ein klares Bekenntnis zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Ein besonderer Dank der beiden Gewerkschaften gilt der CDU-Fraktion für den eingebrachten Abänderungsantrag sowie der SPD-Fraktion für ihre Zustimmung.