Mitarbeitendenbefragung bestätigt Forderungen der DPolG – „Jetzt müssen endlich Taten folgen!“
DPolG Saarland fordert bessere psychologische Versorgung, rechtliche Anerkennung von PTBS und verbindliche Präventionsmaßnahmen.
Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung innerhalb der saarländischen Polizei bestätigen nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland zahlreiche Probleme, auf die die Gewerkschaft bereits seit Jahren aufmerksam macht. Insbesondere bei der psychi-schen Fürsorge, der Dienstunfallversorgung und der Aus- und Fortbildung besteht dringender Handlungsbedarf.
Mitarbeitendenbefragung bestätigt Forderungen der DPolG – „Jetzt müssen endlich Taten folgen!“
DPolG Saarland fordert bessere psychologische Versorgung, rechtliche Anerkennung von PTBS und verbindliche Präventionsmaßnahmen.
Die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung innerhalb der saarländischen Polizei bestätigen nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland zahlreiche Probleme, auf die die Gewerkschaft bereits seit Jahren aufmerksam macht. Insbesondere bei der psychischen Fürsorge, der Dienstunfallversorgung und der Aus- und Fortbildung besteht dringender Handlungsbedarf.
„Die Ergebnisse überraschen uns nicht. Viele der angesprochenen Probleme sind uns aus unserer täglichen Gewerkschaftsarbeit längst bekannt. Entscheidend ist jetzt, dass den Erkenntnissen auch konkrete Verbesserungen folgen“, erklärt der DPolG-Landesvorsitzende Markus Sehn.
An der Befragung beteiligten sich 921 Beschäftigte. 61 Prozent berichteten von mindestens einem stark belastenden Ereignis innerhalb der vergangenen zwölf Monate. Besonders alarmierend: 51 Prozent befürchten berufliche Nachteile, wenn sie psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. 80 Prozent fühlen sich über die Möglichkeiten der Dienstunfallfürsorge nicht ausreichend informiert.
Zentrale Ansprechstelle und schnelle Hilfe
Die DPolG fordert die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle innerhalb der Landespolizeidirektion, die Betroffene nach traumatischen Ereignissen aktiv begleitet und psychologische sowie administrative Unterstützung koordiniert.
„Wer ein traumatisches Ereignis erlebt hat, darf anschließend nicht mit seinen Problemen und Anträgen allein gelassen werden. Fürsorge darf keine Holschuld der Beschäftigten sein“, betont Sehn.
Bereits im September 2025 hatte die DPolG eine Anpassung der saarländischen Heilverfahrensverordnung gefordert. Betroffene müssen unmittelbar nach traumatischen Ereignissen fachärztliche und psychotherapeutische Hilfe erhalten können, deren Kosten über die Dienstunfallfürsorge übernommen werden – auch wenn die formale Anerkennung als Dienstunfall noch aussteht.
PTBS rechtlich besser anerkennen
Darüber hinaus fordert die DPolG eine verbesserte rechtliche Anerkennung posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS). Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind während ihres Berufslebens wiederholt traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt. Auch die kumulative Wirkung solcher Erlebnisse muss bei der Anerkennung dienstlich verursachter Erkrankungen berücksichtigt werden.
Die DPolG setzt sich deshalb für die Anerkennung von PTBS als Berufskrankheit beziehungsweise entsprechende gesetzliche Vermutungsregelungen im Dienstunfallrecht ein.
„Es kann nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen erst nachweisen müssen, welches einzelne Ereignis sie krank gemacht hat, obwohl sie über Jahre immer wieder schwersten Belastungen ausgesetzt waren“, erklärt Sehn.
Prävention statt späterer Behandlung
Die Gewerkschaft fordert außerdem mehr Möglichkeiten zur frühzeitigen Verarbeitung belastender Ereignisse. Dazu gehören Sonderurlaub zur Regeneration, regelmäßige Supervisionen und niedrigschwellige Präventionsangebote.
„Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn Kolleginnen und Kollegen psychisch erkrankt sind. Gezielte Auszeiten und professionelle Begleitung sind wichtige Bestandteile eines verantwortungsvollen Gesundheitsschutzes“, so Sehn.
Bereits im April 2025 hatte die DPolG gemeinsam mit dem Bund Saarländischer Justizbediensteter Verbesserungen bei der Fürsorge nach Angriffen und entsprechende Sonderurlaubsregelungen gefordert.
Führungskräfte stärken – Fortbildung sicherstellen
Auch die Ausbildungssituation gibt Anlass zur Sorge: 62 Prozent der Befragten fühlen sich im Einsatztraining schlecht oder sehr schlecht aus- und fortgebildet. Personalmangel und hohe dienstliche Belastungen verhindern vielfach die Teilnahme an vorhandenen Angeboten.
Die DPolG fordert deshalb verlässliche Fortbildungsmöglichkeiten und eine intensivere Schulung von Führungskräften. Diese müssen psychische Belastungen frühzeitig erkennen, angemessen reagieren und Unterstützungsangebote vermitteln können.
Kollegialität darf strukturelle Defizite nicht ersetzen
Positiv bewertet die DPolG den starken Zusammenhalt innerhalb der saarländischen Polizei. 92 Prozent der Befragten beurteilen das kollegiale Klima positiv.
„Dieser Zusammenhalt ist eine große Stärke unserer Polizei. Er darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Dienstherr seine Fürsorgeverantwortung wahrnehmen muss“, unterstreicht Sehn.
Die DPolG begrüßt bereits eingeleitete Verbesserungen, erwartet nun aber einen verbindlichen Maßnahmenplan mit klaren Zuständigkeiten und Zeitvorgaben.
„Die Beschäftigten haben ihre Probleme offen angesprochen. Jetzt ist der Dienstherr am Zug. Wir brauchen keine weiteren Absichtserklärungen, sondern spürbare Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen“, erklärt Sehn abschließend.