Pressemitteilung 14/26
Polizeigewerkschaft fordert verfassungsgemäße Beamtenbesoldung ohne „Rechentricks“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Saarland fordert die Landesregierung auf, die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation konsequent und ohne neue „Ausweichkonstruktionen“ umzusetzen.
Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung auf das Saarland. Die Landesregierung selbst spricht inzwischen von einem „weitreichenden Handlungsbedarf“ und musste einen bereits vorbereiteten Gesetzentwurf nach dem Karlsruher Beschluss vollständig überarbeiten. Für die DPolG Saarland geht die Debatte jedoch längst über eine reine Besoldungsfrage hinaus.
„Von Polizeibeamtinnen und -beamten wird erwartet, dass sie Recht und Gesetz jederzeit konsequent durchsetzen und selbst vorleben. Deshalb erwarten die Kolleginnen und Kollegen völlig zurecht, dass auch der Dienstherr gerichtliche Entscheidungen glaubwürdig und ohne jahrelanges Hinauszögern umsetzt“, erklärt Markus Sehn.
Besonders kritisch sieht die Gewerkschaft das derzeit diskutierte Modell eines sogenannten „fiktiven Partnereinkommens“. Dabei soll bei der Berechnung einer verfassungsgemäßen Alimentation rechnerisch unterstellt werden, dass Ehe- oder Lebenspartner grundsätzlich zum Familieneinkommen beitragen. Die DPolG Saarland schließt sich hierbei ausdrücklich der Kritik des dbb auf Bundes- und Landesebene an.
„Die Alimentation ist ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Anspruch des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Dieser Anspruch darf nicht dadurch relativiert werden, dass man hypothetische Einkommen von Partnern hinzurechnet. Aus unserer Sicht ist auch dieses Modell erneut verfassungsrechtlich hoch problematisch“, so Sehn weiter.
Gerade im Polizeiberuf sei dieses Konstrukt lebensfremd. Schichtdienst, Nachtarbeit, hohe Belastungen und familiäre Einschränkungen führten häufig gerade dazu, dass Partner beruflich zurückstecken müssten oder eben nicht uneingeschränkt erwerbstätig sein könnten.
Die Gewerkschaft warnt zugleich vor den Folgen für Motivation, Nachwuchsgewinnung und Attraktivität des Saarlandes als Arbeitgeber.
„Das eigentliche Problem ist längst nicht mehr nur die Höhe der Besoldung. Das eigentliche Problem ist der zunehmende Vertrauensverlust vieler Beschäftigter in ihren Dienstherrn. Wer dauerhaft leistungsfähige Polizei will, muss akzeptieren, dass verfassungsgemäße Besoldung keine freiwillige Gefälligkeit des Staates ist, sondern eine Grundverpflichtung gegenüber den eigenen Beschäftigten“, betont Markus Sehn.
Die DPolG Saarland erwartet daher eine zeitnahe, transparente und rechtssichere Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben – ohne weitere Verzögerungen und ohne neue rechnerische Konstruktionen zulasten der Beamtinnen und Beamten.