Pressemitteilung 2/26
Verfassungswidrige Besoldung im Saarland beenden – Deutsche Polizeigewerkschaft und Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern zügige Anpassung und faire Nachzahlungen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Landesverband Saarland, fordern die Landesregierung mit Nachdruck auf, die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten umgehend auf den Prüfstand zu stellen. Nach Jahren rechtlicher Unsicherheit ist eine verfassungskon-forme Anpassung der Besoldung sowie eine umfassende Nachzahlung längst überfäl-lig.
Die aktuelle Besoldungssituation im Saarland wird der verfassungsrechtlich gebotenen Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht mehr gerecht. Insbesondere der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand zur Grundsicherung ist durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die allgemeine Preisentwicklung zunehmend gefährdet.
„Die saarländische Besoldung hat sich faktisch von der Entwicklung in Bund und Ländern abgekoppelt und bildet inzwischen das Schlusslicht im bundesweiten Vergleich. Während Schleswig-Holstein bereits Nachbesserungen ankündigt und Berlin nach dem aktuellen Urteil handeln muss, wartet das Saarland weiter ab – obwohl eine Polizistin im Eingangsamt hier bereits heute rund 200 Euro weniger verdient als in Berlin oder Schleswig-Holstein. Das ist nicht nur unfair, sondern verfassungsrechtlich höchst bedenklich und ein fatales Signal an die Beschäftigten. Wer Verantwortung für die Sicherheit der Menschen trägt, darf nicht dauerhaft abgehängt werden“, so der Landesvorsitzende der DPolG Markus Sehn.
Die derzeitige Besoldungsstruktur im Saarland wird den realen wirtschaftlichen Belastungen der Beamtinnen und Beamten nicht mehr gerecht. Steigende Lebenshaltungskosten gefährden zunehmend den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand zur Grundsicherung und verstoßen damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wer Verantwortung für die innere Sicherheit trägt, muss deutlich oberhalb dieses Niveaus alimentiert werden.
Zugleich gerät das Saarland im Wettbewerb um Nachwuchs und erfahrene Fachkräfte immer weiter ins Hintertreffen. Besonders in spezialisierten Bereichen wie der Cyber- und Wirtschaftskriminalität schwächt die unzureichende Besoldung die Attraktivität des Polizeiberufs bei Schutz- und Kriminalpolizei nachhaltig.
Kritisch zu bewerten sind zudem die langwierigen Prüfprozesse der Landesregierung. Statt der dringend benötigten Rechtssicherheit erleben die Beschäftigten Verzögerungen und Unklarheit. Eine bloße Anpassung für die Zukunft reicht nicht aus – erforderlich sind auch vollständige und unbürokratische Nachzahlungen für alle Beamtinnen und Beamten, die fristgerecht Widerspruch eingelegt haben.
Der Landesvorsitzende des BDK im Saarland, Maurice Marrali, dazu:"Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Polizeibeamte ihre verfassungsgemäße Besoldung erst vor Gericht erstreiten müssen. Nun da immer mehr Bundesländer die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, muss auch die saarländische Landesregierung endlich handeln und das Saarland als verlässlichen Arbeitgeber positionieren. Eine amtsangemessene Alimentation ist kein Gnadenakt, sondern ein verfassungsmäßiges Recht!“
Der BDK Saarland betont, dass die Kriminalpolizei gerade in Zeiten komplexer Bedrohungslagen auf motivierte und finanziell abgesicherte Fachkräfte angewiesen ist. Eine bloße "Reparatur" des Besoldungsgesetzes nach Kassenlage wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, ein klares Signal zu senden und die verfassungswidrigen Zustände im Saarland zeitnah zu beenden.