Amtsangemessene Alimentation - Anträge noch bis 31.12.22 stellen
Auch für das laufende Jahr kann noch ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation (+Antrag auf Anpassung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind).
Zwar gibt es aktuell einen Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland. Der dbb kritisiert in seiner Stellungnahme gegenüber der Landesregierung, dass der Gesetzesentwurf nicht ausreichend ist, um eine verfassungsgemäße Besoldung in allen Besoldungsstufen zur erreichen. Denn das resultierende Besoldungsdefizit im Haushaltsnotlageland Saarland schleppt der öffentliche Dienst seit 2011 nach wie vor mit sich mit.
weitere Infos: https://www.dbb-saar.de
Folgende Anträge können über unsere Geschäftstelle bezogen werden (Mail an Geschäftsstelle):
Hinweis:
Die gestellten Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation in den Jah- ren 2011 bis 2015 sowie in den Jahren 2018 – 2021 haben weiterhin Rechtsgültigkeit!