Pressemitteilung 22/25
DPolG Saarland fordert faire Regelungen bei Erfüllungsübernahme und Probezeit
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland fordert gleich in zwei zentralen Bereichen dringende Nachbesserungen im Saarländischen Beamtengesetz (SBG): bei der Erfüllungsübernahme nach § 76a SBG sowie bei den Regelungen zur Probezeit.
Aktuell übernimmt der Dienstherr Schmerzensgeldzahlungen nur dann, wenn ein zivilrechtlich Verantwortlicher festgestellt und in Anspruch genommen werden kann.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Dienst immer wieder Gewalt ausgesetzt. Kann der Täter nicht ermittelt oder zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden, bleibt der Geschädigte häufig auf den Belastungen sitzen. Das ist inakzeptabel“, erklärt der Landesvorsitzende der DPolG Saarland, Markus Sehn.
Die DPolG Saarland fordert daher, dass der Dienstherr auch dann für Schmerzensgeldzahlungen eintritt, wenn der Schädiger unbekannt bleibt oder zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden kann. Nur so könne ein fairer Ausgleich für die im Dienst erlittenen Belastungen gewährleistet werden.
Darüber hinaus fordert die DPolG Saarland eine Anpassung der Dauer der Probezeit: Nach derzeitiger Praxis wird diese durch Schwangerschaft und Elternzeit unterbrochen, was dazu führt, dass die Ernennung auf Lebenszeit – und damit der volle Schutz des Dienstherrn – deutlich verzögert wird.
„Eine solche Schlechterstellung aufgrund von Erziehungszeiten widerspricht dem Grundsatz der Gleichstellung. Wir fordern, dass – analog zum Bundesrecht – eine Mindestprobezeit von einem Jahr ausreichen muss, auch wenn sich Schwangerschaft oder Elternzeit anschließen“, betont Sehn.
Die DPolG Saarland macht deutlich: Polizeibeamtinnen und -beamte im Saarland müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Dienstherr sich für sie einsetzt – sowohl, wenn sie Opfer von Gewalt, als auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
