05. September 2025

Pressemitteilung 23/25

DPolG Saarland fordert schnelle Hilfe nach traumatischen Einsätzen: Änderung der Heilverfahrensverordnung notwendig – ergänzend Tourniquet und IFAK als persönliche Ausstattung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland fordert eine dringende Anpassung der saarländischen Heilverfahrensverordnung. Hintergrund ist die bestehende Versorgungslücke für Polizeibeamtinnen und -beamte, die nach traumatisierenden Einsätzen auf psychologische Unterstützung angewiesen sind.

 

Bisher können therapeutische Maßnahmen im Rahmen des Dienstunfallrechts erst dann bewilligt werden, wenn ein Dienstunfall formal anerkannt ist. Dieser Prozess nimmt jedoch häufig  Wochen oder sogar Monate in Anspruch, um psychiatrische Befunde oder Gutachten auszuwerten. 

DPolG-Vorsitzender Markus Sehn: „Bis zur Anerkennung als Dienstunfall vergeht wertvolle Zeit, die für die psychische Stabilisierung nach belastenden Einsätzen entscheidend ist. Wir wollen unsere Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell professionelle Unterstützung zukommen lassen, damit sie wieder dienstfähig werden können.“

Der Bund habe bereits mit einer modernen Heilverfahrensverordnung reagiert und damit eine Blaupause geschaffen. Gerade die Kolleginnen und Kollegen, die vor zwei Wochen in Völklingen dramatische Situationen durchleben mussten, brauchen frühestmögliche Unterstützung ohne Kostendiskussion.

Da im Saarland den Dienstunfallstellen eine entsprechende Regelung fehlt, um sofort und unbürokratisch mit einer schnellen psychotherapeutischen Stabilisierung schlimmere psychische Schäden zu verhindern, besteht dringender Handlungsbedarf.

Unverständlich sei zudem, dass trotz Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes im Jahr 2022 weiterhin auf eine Verordnung von 1979 verwiesen werde, während der Bund schon zwei Jahre zuvor eine zeitgemäße Lösung eingeführt hat.

Zusätzliche Forderung: Tourniquet und IFAK für alle Einsatzkräfte

Neben der Anpassung der Heilverfahrensverordnung erneuert die DPolG Saarland ihre Forderung nach der persönlichen Ausstattung aller Polizeibeamtinnen und -beamten im Außendienst mit einem Tourniquet und einem Individual First Aid Kit (IFAK). Beide Mittel dienen der lebensrettenden Erstversorgung bei schweren Verletzungen, etwa durch Messer- oder Schussattacken.

„Wenn Kolleginnen und Kollegen mit schweren Stichverletzungen im Einsatz zu Boden gehen, 
zählt jede Sekunde. Das Tourniquet kann Leben retten – deshalb muss es zur Standardausrüstung gehören. Genauso wichtig ist eine verbindliche Schulung, damit unsere Einsatzkräfte im Ernstfall richtig handeln können“, so Sehn.

Die DPolG Saarland appelliert an das Innenministerium, beide Forderungen zeitnah umzusetzen: schnelle psychologische Hilfe nach traumatischen Einsätzen sowie eine konsequente Ausstattung und Schulung der Einsatzkräfte. „Es darf nicht erst zu einer Tragödie im Saarland kommen, bis gehandelt wird.“