04. September 2019

Durchsetzungsgewahrsam und Bodycam-Einsatz in Wohnungen sind richtig und wichtig

DPolG sieht durch die CDU Fraktion ihre Forderungen hierzu auf gutem Weg

„Das Durchsetzungsgewahrsam im Saarländischen Polizeigesetz zu verankern wird höchste Zeit“, so der Landesvorsitzende Sascha Alles. „Ein schnelles und effektives Handeln der Polizei kann somit besser erfolgen und hat sicher dann auch abschreckende Wirkung auf andere, die sich dann zweimal überlegen, ob sie einem Platzverweis der Polizei folgen oder nicht!“

Die aktuellen Vorfälle in den letzten Wochen (z.B. Emmes, Schwimmbäder, Gaffer) zeigen, dass es für die Polizei oftmals sehr schwierig ist, Platzverweise wirksam durchzusetzen.

Zur Zeit bleibt nur die Möglichkeit bei wiederholtem Nichtbefolgen des Platzverweises mit Zwangsgeld oder unmittelbaren Zwang zu reagieren. Wenn keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung vorliegt, ist eine Ingewahrsamnahme aktuell nicht möglich.

Wir erleben immer häufiger, dass sogenannte Störer sich von einem Platzverweis durch die Polizei nicht beeindrucken lassen. Mit der Einführung des Durchsetzungsgewahrsams könnte die Polizei so manches Problem schnell und effektiv lösen.

„Der Einsatz der Bodycam in Wohnungen ist und bleibt eine Kernforderung der DPolG“, so Alles. „Gerade beim Thema häusliche Gewalt gerät die Polizei oftmals auch in den Fokus von Gewalttätern. Da fliegt dann nicht nur Geschirr in Richtung der Beamten, sondern es kommt auch zum Einsatz von Messern oder gefährlichen Gegenständen. Unsere Kollegen/innen riskieren hier immer Leib und Leben und wissen nicht, was hinter einer Wohnungstür auf sie zukommt. Der Bodycam-Einsatz wäre aus unserer Sicht gerade daher nicht nur als präventives Einsatzmittel zur Abschreckung, sondern auch zur Dokumentation wichtig.“

Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier schnellstmöglich alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Kollegen/innen besser geschützt werden und effektiver arbeiten können.