21. August 2023

Pressemitteilung Nr. 12/23

Videoeigensicherungssystem - Gute Einsatzmittel erfordern gute Gesetze

Die DPolG begrüßt ausdrücklich die Einführung von sogenannten Videoeigensicherungssystemen (VES, Dashcams“) in den neuen Funkstreifenwagen. Gute Einsatzmittel erfordern aber entsprechend gute Gesetze, damit die Einsatzmittel auch effektiv genutzt werden können. Im Saarländischen Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) fehlt es leider an einer entsprechenden effektiven und umfassenden Eingriffsermächtigung. Das SPolDVG muss daher angepasst werden.

Die Verbesserung von Einsatzmitteln und die Digitalisierung in der Polizei sind seit Jahren Forderungen der DPolG. Wir freuen uns daher, dass unsere Forderungen Gehör finden und eine spürbare Verbesserung eintritt.
Hier muss aber deutlich gemacht werden, dass die Einführung de r Videoeigensicherungssysteme eine entsprechende gesetzliche Eingriffsbefugnis erfordert, darauf haben wir frühzeitig hingewiesen. Hier wurde nicht professionell genug gearbeitet.

„Die Videoeigensicherungssysteme gehen jetzt mit eingeschränkten Funktionen in den Einsatz. Das führt zu Unsicherheiten und wäre vermeidbar gewesen. Wir fordern eine schnelle Gesetzesänderung im SPol DV G nach dem Beispiel Rheinland Pfalz. Einsatzmittel sind nur so gut, wie ihre Eingriffsermächtigung,“ so der Landesvorsitzende Markus Sehn.