Wichtig !
Erschwerniszulage/Dienst zu wechselnden Zeiten Wichtige Info zu Besteuerung und Widerspruch!
Seit die neue Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) im Jahr 2015 in Kraft gesetzt wurde, besteht eine kontroverse Diskussion über die steuerliche Behandlung dieser Zulage. Anders als die „alte“ Wechselschichtzulage, die pauschaliert ausgezahlt und somit steuerpflichtig war, sollte nach unserer Auffassung die neue Zulage, die sich nach tatsächlich geleisteten (Wechsel-) Schichtzeiten berechnet, steuerfrei sein. (Formschreiben Widerspruch als Anlage)