Forderungspapier
Gebühren und Kostenerhebung
Die prekäre Finanzlage des Saarlandes führt insbesondere bei der Polizei zu erheblichen Problemen und ist oftmals eine Bremse für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Saarländischen Polizei. Aus diesem Grund hat die DPolG neben Forderungen für diverse, notwendige Mehrausgaben, ein Forderungspapier für die Einnahmenseite erstellt.
Zunächst muss festgestellt werden, dass die Polizeikostenverordnung und das saarländische Gebührengesetz in vielen Bereichen längst überholt ist und damit nicht mehr die tatsächlichen Ausgaben der Polizei berücksichtigt. Gleichzeitig können diverse Gebühren gar nicht erhoben werden, weil die Rechtsgrundlage fehlt.
1. Neuschaffung von Gebühren:
- Gebühren für gewinnorientierte Veranstaltungen, die aufgrund ihres zu erwartenden erhöhten Gewaltpotenzials einen größeren Polizeieinsatz erforderlich machen (siehe § 4 BremGebBeitrG),
- Aufnahme einer Gebühr für die Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen (z. B. Wildunfallbescheinigung) und Beantwortung von schriftlichen Auskunftsersuchen,
- Aufnahme eine Gebühr für die Überprüfung eines Sicherheitskonzepts,
- Aufnahme einer Gebühr für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie Mitwirkung der Polizei im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung,
- Aufnahme einer Gebühr für die Erteilung eines Platzverweises,
- Aufnahme einer Gebühr für die zusätzliche Aufwendung für den Einsatz eines Polizeihundes,
- Aufnahme einer Gebühr für den Einsatz von IMSI Catcher,
- Aufnahme einer Gebühr für den Einsatz einer Drohne als unbemanntes Luftfahrsystem (ULS),
- Aufnahme einer Gebühr für die Suche nach einer als vermisst gemeldeten Person ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr oder ihres Auffindens, wenn dies der Polizei nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wird,
- Aufnahme einer Gebühr für den wiederholten Einsatz bei Ruhestörungen oder Streitigkeiten, soweit wiederholtes Einschreiten in der gleichen Angelegenheit innerhalb von 24 Stunden erforderlich ist,
- Aufnahme einer Gebühr für den Einsatz von Polizeikräften wegen einer nicht genehmigten öffentlichen Ansammlung, wenn die Ansammlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt.
Die Höhe der Gebühren ist unter Hinzuziehung der Fachdienststelle zu ermitteln.
2. Erhöhung bestehender Gebühren:
- Erhöhung der Gebühren für die Ingewahrsamnahme
- Beförderung von Personen und Transport von Sachen
- Begleitung Geld-, Schwer- und Großraumtransport
- Ungerechtfertigte Alarmierungen
Zusätzlich wären noch Ergänzungen vorzunehmen. Bei der Begleitung von Geld-, Schwer- und Großraumtransporten sollte die Grundgebühr auch bei kurzfristiger Absage erhoben werden können.
Bei den ungerechtfertigten Alarmierungen fehlt die Auslösung einer Brandmeldeanlage und zu der vorgetäuschten Gefahrenlage könnte die vorgetäuschte Straftat aufgenommen werden.
3. Vereinfachung bestehender Gebühren:
- Widerspruchsgebühren - § 9a SaarlGebG enthält die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren im Widerspruchsverfahren. Die Bemessung dieser Gebühren sollte erleichtert werden, indem sie in das AllgGebVz überführt und eine Angleichung der Widerspruchsgebühren geprüft wird. Gleichzeitig sollte die Gebühr erhöht werden, da sie seit über 20 Jahren konstant ist.
- Für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz können gem. Nr. 455 AllgGebVz Gebühren in Höhe der tatsächlichen Auslagen erhoben werden. Die Ermittlung tatsächlicher Auslagen gestaltet sich schwierig, vor allem, weil es einen Verweis auf „Kopien“ gibt. Die Auskunftserteilung erfolgt digital. Aus hiesiger Sicht sollte eine pauschale Gebühr erhoben werden.
Der Landesvorstand
DPolG Landesverband Saarland e.V.