Pressemitteilung 24/25
Sondervermögen: DPolG Saarland fordert gezielte Investitionen in Polizei
Sehn: „Die Innere Sicherheit darf nicht leer ausgehen.“
Nach der Entscheidung, das geplante Sondervermögen im Verhältnis 60:40 zwischen Kommunen und Land aufzuteilen, erneuert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland ihre Forderung: Das Land muss nun gezielt in die Innere Sicherheit und insbesondere in die saarländische Polizei investieren.
„Die Entscheidung über die Verteilung des Sondervermögens darf nicht dazu führen, dass die Polizei erneut leer ausgeht“, betont Markus Sehn, Landesvorsitzender der DPolG Saarland. „Wir haben eine historische Gelegenheit, endlich gegen den akuten Personalmangel und die massive strukturelle Unterfinanzierung der Polizei vorzugehen. Diese Chance darf das Land nicht verstreichen lassen.“
Die dramatische Tat in Völklingen vom 21. August, bei der ein Polizist durch eine brutale Gewalttat getötet wurde, verdeutlicht nach Ansicht der DPolG die zunehmenden Gefahren, denen Einsatzkräfte im Dienst begegnen – und die Notwendigkeit, Personal, Ausrüstung und die Attraktivität des Berufes massiv zu verbessern.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten Tag für Tag Herausragendes – oft unter extremen Bedingungen und permanent an der Belastungsgrenze. Wenn wir nicht schleunigst in Personalgewinnung, Aus- und Fortbildung, moderne Technik und die Steigerung der Attraktivität des Berufes investieren, gefährden wir die Einsatzfähigkeit unserer Polizei nachhaltig“, warnt Sehn.
Die im März formulierte Position der DPolG bleibt damit weiterhin aktuell – mit noch größerer Dringlichkeit. „Das Sondervermögen kann und muss zum Wendepunkt werden“, so Sehn. „Das Land hat jetzt Verantwortung: Wer die Polizei stärken will, muss das jetzt tun – nicht irgendwann.“
Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen ruft Sehn erneut Ministerpräsidentin Anke Rehlinger zum Handeln auf: „Die Innere Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Frau Rehlinger muss sich klar und öffentlich dafür einsetzen, dass ein substantieller Anteil des Sondervermögens in die saarländische Polizei fließt – alles andere wäre politisch fahrlässig.“
