Pressemitteilung 2/25
Bundesverfassungsgericht urteilt über Rechtmäßigkeit von Polizeikosten bei Fußballspielen
- Foto: KI-generiert Fußball nicht nur ein Millionengeschäft - sondern auch eine Last für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland fordert nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Polizeikosten bei Fußballspielen, dass das Saarland als Haushaltsnotlageland nun die gesetzlichen Regelungen anpasst.
DPolG-Chef Sehn: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist richtungsweisend. Das Saarland als Haushaltsnotlageland muss umgehend Konsequenzen ziehen und die Erhebung von Polizeikosten für die Nutznießer beim Fußball ermöglichen.
Seit Jahren fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Erhebung von Polizeikosten bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen analog dem Vorbild Bremen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit bestätigt und damit einen jahrelangen Prozess beendet und für Klarheit gesorgt.
„Die saarländische Landesregierung und der saarländische Landtag haben jetzt keine Gründe mehr, die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage weiter zu verzögern. Einerseits notwendige Investitionen in der Polizei nicht umzusetzen, weil kein Geld da sei und andererseits positive Entwicklungen auf der Einnahmenseite zu verhindern, passt nicht zusammen“, so der Landesvorsitzende Markus Sehn.
Eure DPolG
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