Pressemitteilung 28/26
Hochrisikospiele: DPolG Saarland begrüßt Kostenbeteiligung – „Ein Hochrisikospiel dauert für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht 90 Minuten“
„Ein Hochrisikospiel dauert für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht 90 Minuten. Dahinter stehen oft stundenlange Einsätze, zusätzliche Dienste und geopferte Freizeit. Wenn besondere Kosten künftig nicht mehr allein beim Steuerzahler hängen bleiben, ist das auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber denen, die diese Einsätze leisten“
Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft Saarland
Hochrisikospiele: DPolG Saarland begrüßt Kostenbeteiligung – „Ein Hochrisikospiel dauert für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht 90 Minuten“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland begrüßt ausdrücklich, dass das Saarland mit dem neuen Polizeigesetz beispielsweise Veranstalter sogenannter Hochrisikospiele an besonderen Polizeimehrkosten beteiligen will. Nach Bremen wäre das Saarland damit erst das zweite Bundesland mit einer solchen Regelung. Aus Sicht der DPolG ist es richtig, nicht auf eine ungewisse bundesweite Lösung zu warten, sondern selbst zu handeln.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Saarland nach Bremen jetzt als zweites Bundesland diesen Weg geht. Bei Hochrisikospielen entstehen außergewöhnliche Kosten und außergewöhnliche Belastungen. Es ist richtig, dafür eine Kostenbeteiligung zu ermöglichen, statt diese Mehrkosten dauerhaft ausschließlich der Allgemeinheit aufzubürden“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der DPolG Saarland.
Für die DPolG geht es dabei nicht nur um Geld. Hochrisikospiele bedeuten einen erheblichen Kräfteansatz und viele zusätzliche Einsatzstunden. Für die Kolleginnen und Kollegen heißt das Dienstplanänderungen, Mehrarbeit, Überstunden und nicht selten den Verzicht auf eigentlich freie Zeit.
„Ein Hochrisikospiel dauert für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht 90 Minuten. Dahinter stehen oft stundenlange Einsätze, zusätzliche Dienste und geopferte Freizeit. Wenn besondere Kosten künftig nicht mehr allein beim Steuerzahler hängen bleiben, ist das auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber denen, die diese Einsätze leisten“, betont Sehn.
Die Regelung setzt zugleich ein Signal an Verbände und Vereine, Fanarbeit, Prävention und Sicherheitskonzepte weiter zu stärken. Vor allem richtet es sich an diejenigen sogenannten Fans, deren Verhalten massive Polizeieinsätze überhaupt erst erforderlich macht. Dass der DFB mögliche Gebühren an betroffene Vereine weitergeben will, ist für die DPolG eine Frage der internen Verteilung im Fußball. Entscheidend ist, dass die besonderen Mehrkosten nicht selbstverständlich allein beim Staat verbleiben.
„Die überwältigende Mehrheit der Fußballfans ist friedlich. Aber wer Fußball als Bühne für Gewalt missbraucht, Polizeikräfte angreift oder massive Sicherheitsmaßnahmen erforderlich macht, muss wissen: Dieses Verhalten hat Konsequenzen – und verursacht Kosten. Die neue Regelung ist deshalb auch ein klares Signal an die Problemfans“, so Sehn weiter.
Kritisch sieht die DPolG allerdings, dass der Gesetzentwurf nur eine Kann-Regelung vorsieht. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, sollte die Kostenbeteiligung aus Sicht der Gewerkschaft grundsätzlich erfolgen. „Wir hätten aus dem Kann lieber ein Muss gemacht. Ein Instrument wirkt nur, wenn es konsequent genutzt wird. Jetzt sind wir offen und gespannt, wie entschlossen die Landesregierung diese Möglichkeit tatsächlich ausschöpft. Daran wird sich zeigen, wie ernst die neue Regelung gemeint ist“, erklärt Markus Sehn abschließend.
