30. März 2026

Pressemitteilung 9/26

DPolG Saarland begrüßt Pläne zur automatischen Bodycam-Aktivierung – klare Zustimmung, aber keine Tragepflicht

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland bewertet die Überlegungen des Innenministeriums, Bodycams automatisch zu aktivieren, sobald Polizeibeamtinnen und -beamte ihr Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) oder die Dienstwaffe ziehen, als grundsätzlich richtigen und längst überfälligen Schritt.

Die DPolG Saarland hatte eine solche Lösung bereits seit längerer Zeit gefordert. Ziel ist es, insbesondere hochdynamische und gefährliche Einsatzlagen unmittelbar und beweissicher aus der Perspektive der eingesetzten Kräfte zu dokumentieren.

„Wenn Kolleginnen und Kollegen zur Schusswaffe oder zum DEIG greifen, handelt es sich regelmäßig hoch eskalative Lagen. Genau dann muss eine automatische und lückenlose Dokumentation erfolgen – unabhängig davon, ob noch Zeit für einen Knopfdruck bleibt“, erklärt der Landesvorsitzende der DPolG Saarland, Markus Sehn.

„Das rechtmäßige und hochprofessionelle Handeln unserer Kolleginnen und Kollegen wird oftmals im Nachgang in Frage gestellt. Bodycams können an dieser Stelle Klarheit schaffen und objektiv dokumentieren“, so Sehn weiter.

Die automatische Aktivierung der Bodycam inklusiver der Vernetzung der getragenen Bodycams in der direkten Umgebung sei daher ein geeignetes Instrument zur Eigensicherung, Beweissicherung und Transparenz – sowohl im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch zum Schutz der eingesetzten Kräfte.

Als aktuelles Beispiel für die Problematik verweist die DPolG auf einen Einsatz in Nordrhein-Westfalen: Dort wurde ein gehörloses Mädchen bei einem Polizeieinsatz durch einen Schuss schwer verletzt, nachdem es die eingesetzten Beamten mit einem Messer bedroht hatte. Bodycams waren zwar vorhanden, jedoch nicht aktiviert, da zunächst keine konkrete Gefahrenlage angenommen wurde. Eine objektive Videoaufzeichnung des entscheidenden Moments fehlt – mit entsprechenden Auswirkungen auf die öffentliche und rechtliche Aufarbeitung.

Klare Grenze: Keine Bodycam-Tragepflicht

Trotz der klaren Unterstützung für die automatische Aktivierung zieht die DPolG Saarland eine deutliche Grenze: Eine generelle Verpflichtung zum Tragen von Bodycams lehnt die Gewerkschaft ab.

„Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Polizei unter Generalverdacht gestellt und permanent überwacht werden soll. Polizeiliches Handeln steht bereits heute unter intensiver rechtlicher und dienstlicher Kontrolle“, betont Sehn.

Die Entscheidung, eine Bodycam zu tragen, müsse daher weiterhin bei den Beamtinnen und Beamten selbst liegen.

„Jede Kollegin und jeder Kollege soll frei entscheiden können, ob sie oder er eine Bodycam zur Eigensicherung und Beweissicherung nutzt. Wenn diese Entscheidung getroffen wird, unterstützen wir ausdrücklich eine automatische Aktivierung in kritischen Einsatzlagen. Der Dienstherr muss mit Vertrauen und Transparenz zur Trageakzeptanz beitragen“, so Sehn weiter.

 

Moderne Technik konsequent nutzen

Sollte die Umsetzung des Vorhabens die Beschaffung neuer Bodycam-Systeme erforderlich machen, fordert die DPolG Saarland, diese konsequent am neuesten Stand der Technik auszurichten.

„Wenn wir investieren, dann richtig. Neue Bodycams müssen mit moderner Technologie und KI-Unterstützung ausgestattet sein, um den Einsatzwert deutlich zu erhöhen“, fordert Sehn.

Dazu zählen aus Sicht der DPolG unter anderem Funktionen wie vernetzte Bodycams, wodurch in der Nähe befindliche Bodycams automatisch mit auslösen, simultanes Dolmetschen in Einsatzsituationen, aber auch die automatisierte Unterstützung bei der Berichtserstellung, etwa durch sprachgestützte Dokumentation während des Einsatzes.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind keine Schreibkräfte. Wenn Technik dabei helfen kann, Berichte effizient und sauber zu erstellen, dann entlastet das spürbar im Alltag und schafft mehr Zeit für polizeiliche Kernaufgaben“, so Sehn.

Fazit:
Die automatische Kopplung von Bodycam, DEIG und Schusswaffe ist ein sinnvoller und notwendiger Schritt für moderne Polizeiarbeit. Entscheidend ist jedoch, dass sie konsequent auf Eigensicherung, Beweissicherung und praxisgerechte Unterstützung ausgerichtet wird – ohne Misstrauenssignal und ohne Verpflichtung, sondern als echtes Instrument zur Stärkung der Einsatzkräfte und der Sicherheit.